Die Mitgliedsstaaten der EU müssen Kosten der Bankenrettung künftig nureingeschränkt in ihren Schuldenstatistiken ausweisen. Das StatistikamtEurostat hat vergangene Woche die Schuldenregeln der EU in diesem Sinneaufgeweicht und sich damit über anders lautende Empfehlungen vonunabhängigen Experten hinweggesetzt. Dies geht aus Dokumenten hervor,die der ZEIT vorliegen.
Hintergrund ist, dass viele Länder spezielle Zweckgesellschaftengegründet haben, die den Geldinstituten Risiken abnehmen. Bislangwurden sie auch dann dem Staat zugerechnet, wenn sie formalprivatwirtschaftlich organisiert sind - sofern der Staat die Risikenträgt und die Geschäfte kontrolliert.
Die Schulden der Rettungsvehikelerhöhen damit die Staatsschuld. Eurostat entschied, dass die Vehikelkünftig nicht als Teil des Staates gelten, wenn sie für die Dauer derFinanzkrise eingerichtet wurden und mit geringen Verlusten zu rechnenist. Sie müssen dann nicht in der Statistik ausgewiesen werden. DasCommittee on Monetary, Financial and Balance of Payment Statistics, einGremium, das Eurostat berät, äußerte auf einer Sitzung am 2. Juni"ernste Bedenken".
Die Regeländerung setzt vor allem Frankreich in ein besseres Licht. DerSchuldenrahmen der französischen Zweckgesellschaft SFEF - sie nimmtstaatlich garantierte Anleihen auf und stellt den Banken Kredite zurVerfügung - liegt bei 265 Milliarden Euro.
Davon sind 75 Milliardenschon in der Statistik registriert; die darf Frankreich nun wiederherausrechnen. Die Franzosen, so berichten Insider, hätten "enormenDruck ausgeübt", um die Regeln zu lockern. Auch Deutschland darfZweckgesellschaften umklassifizieren, mit denen im Jahr 2008 WestLB undSachsenLB gestützt wurden. Das reduziert die Schulden um rund 40Milliarden Euro, wie es in Statistikkreisen hieß.