Viele Bürger mit Riester-Rente müssten mindestens 90 Jahre alt werden,um wenigstens ihre selbst gezahlten Riester-Beiträge verzinst wiederzurück zu erhalten.
Damit lohnt sich der Abschluss einerRiester-Versicherung für zahlreiche Beschäftigte nicht, ergabenMusterrechnungen, die Klaus Jaeger, Riester-Experte und Professor fürWirtschaftstheorie an der Freien Universität Berlin, exklusiv für dieWirtschaftsWoche erstellt hat.
So muss ein 30-jährigerRiester-Fondssparer mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 52.500Euro 92 Jahre alt werden, um seine eigenen Beiträge samt Zinsen alsRente ausgezahlt zu bekommen.
Tatsächlich hat ein derzeit 30-jährigerMann nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes aber eineLebenserwartung von nur 78 Jahren, Frauen sterben im Durchschnitt mit83 Jahren. Es sei besonders für Männer „sehr schwierig, so alt zuwerden, dass sich die Riester-Rente lohnt“, sagt Jaeger.
NurGeringverdiener profitieren mit hoher Wahrscheinlichkeit. Ein30-jähriger Versicherter mit zwei Kindern und nur 18.000 EuroBruttojahreseinkommen muss bei Abschluss einerRiester-Rentenversicherung mindestens 71 Jahre alt werden, um seineBeiträge zurück zu bekommen. Steigt das Einkommen aber, dauert esdeutlich länger. Nach Berechnung von Professor Jaeger muss ein30-Jähriger mit zwei Kindern und einem Bruttojahreseinkommen von 36.000Euro schon 88 Jahre alt werden, bis sich die Versicherung lohnt.
Dasssich die Riester-Rente für viele Sparer nicht lohnt, liegt vor allem ander vollen Besteuerung der Auszahlungen im Ruhestand. Zudem kalkulierendie Versicherer mit einer Lebenserwartung der Versicherten, die bis zuzehn Jahre über der derzeitigen statistischen Lebenserwartung liegt.Die monatlichen Rentenzahlungen fallen folglich niedriger aus.
Diestaatlichen Prämien, mit denen Versicherer und Banken werben, kommendadurch meist erst bei einer sehr langen Lebensdauer von mehr als 90Jahren beim Kunden an.
Was viele Riester-Sparer ebenfalls beiVertragsabschluss nicht beachten: Im Todesfall erben Nachkommen oftnichts. Vor allem bei Riester-Rentenversicherungen gehen sie leer aus,wenn nicht eine vererbbare Rente oder ein anderer Hinterbliebenenschutzvertraglich vereinbart wurde.