Nach Kritik aus der Union und der Wirtschaft hat Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sein Vorhaben aufgeben müssen, allein über Sanktionen gegen renitente Steueroasen zu bestimmen.
Auch das Auswärtige Amt und das Wirtschaftsministerium werden nun mitentscheiden, bei welchen Ländern das neue Gesetz gegen Steuerhinterziehung im Ausland gelten soll. Das geht aus der von Steinbrück überarbeiteten Rechtsverordnung zur Ausgestaltung des Gesetzes hervor, die der „Berliner Zeitung“ (Mittwochausgabe) vorliegt. Die Verordnung soll am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden.
Steinbrück hatte zunächst geplant, die Länder mit einem einfachen Verwaltungsschreiben selbst zu bestimmen. Die Kritiker monierten aber, die Aufnahme eines Landes in den Kreis der kooperationsunwilligen Staaten sei eine Entscheidung von großer Tragweite, die in keinem Fall ohne Beteiligung des Außen- und des Wirtschaftsministeriums getroffen werden darf.
Nun heißt es in der Verordnung, bei der Entscheidung müsse Einvernehmen mit diesen beiden Ressort erzielt werden. Ziel des neuen Gesetzes ist es, Steueroasen zum Informationsaustausch über Steuerflüchtlinge zu zwingen. Da der deutsche Fiskus die Steueroasen nicht direkt bekämpfen kann, wendet er sich an Firmen und Privatpersonen, die dort Geschäfte betreiben.
Ihnen werden umfangreiche Auskunfts- und Nachweispflichten auferlegt. Wer nicht kooperiert, muss damit rechnen, dass Steuervergünstigungen gestrichen werden. Durch die Rechtsverordnung, die 2010 in Kraft tritt, werden die Informationen konkretisiert, die die Betroffenen dem Finanzamt liefern müssen.Welche Länder von der Bundesregierung letztlich benannt werden, ist noch völlig offen: Durch internationalen Druck erklären sich derzeit immer mehr Staaten bereit, im Kampf gegen die Steuerhinterziehung zu kooperieren.