Es gibt Menschen, die dem Staat Geld spenden, damit dieser seine Schulden zurückzahlen kann. Das Geld können die Spender noch nicht mal von der Steuer absetzen. Wer macht sowas?
Es gibt sie noch, die unvorstellbaren Nachrichten, nicht einmal geschrieben von Claas Relotius oder anderen Systempresse-Fälschern, sondern entnommen aus einer kleinen Bundestagsdrucksache mit der Nummer 19/6637.
Darin heißt es, Bürger hätten letztes Jahr insgesamt 610.000 Euro Spenden freiwillig auf ein Schuldentilgungskonto des Bundes eingezahlt, damit der Staat seine Schulden leichter zurückzahlen könne.
Darunter sind besonders viele kleinere Beträge, welche auf die Herkunft eher einkommensschwacher Bürger schließen lassen.
Im Dezember 2018 gab es z.B. 6 Spenden mit insgesamt nur 108 Euro. Im Mai sprudelten die Einnahmen dagegen stärker: Mit 16 Spenden kamen insgesammt 600.218 Euro zusammen.
Der Spendenbetrag i.H.v. 610.000 Euro für 2018 ist der höchste, den der Staat bisher pro Jahr vereinnahmt hat. Vor dem Hintergrund, dass dieses Geld noch nicht mal von der Steuer abgesetzt werden kann, ist dies mehr als verwunderlich.
Das heißt: Leute, die offenbar zu viel Geld haben, geben Leuten, die nicht einmal einen Flughafen bauen können und auch sonst kein Verhältnis zum Geld haben (außer dass sie es aus den Taschen der Bürger holen), freiwillig Geld. Unfassbar.
Hintergrund:
Im Jahr 2010 wurde von der Bundesregierung ein „Spendenkonto“ bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet, das freiwillige Geldeinzahlungen verbindlich zur Tilgung der Staatsschulden verwenden muss. Aus Sicht der Fragesteller haben Einzahlungen auf das Schuldentilgungskonto des Bundes einen gemeinnützigen Charakter, da hierdurch die Schuldenlast des Staates für alle Bürgerinnen und Bürger gemindert wird. Dennoch werden diese Zahlungen nicht staatlich gefördert und lassen sich nicht als Spenden durch den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung absetzen.
Spenden an den Staat:
2006 25.043 Euro 2007 114 Euro 2008 0 2009 0 2010 110.771 Euro 2011 24.755 Euro 2012 7771 Euro 2013 117.830 Euro 2014 90.107 Euro 2015 21.222 Euro 2016 13.115 Euro 2017 144.018 Euro
2018 609.822 Euro
Quelle: Bundestagsdrucksache 19/6637