Niemals zuvor hat der Staat mehr Geld von seinen Bürgern abgepresst. Trotzdem will die Regierung mehr. Stellt sich die Frage: Was passiert eigentlich mit den Steuergeldern?
von Christian Hiß
Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden sind 2018 ohne reine Gemeindesteuern um insgesamt 5,8 Prozent auf 713,6 Milliarden Euro gestiegen. Das hat das Bundesfinanzministerium berichtet.
Das Ergebnis liegt laut den Angaben aus dem Haus von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) etwas über der Erwartung der Steuerschätzer, die bei ihren Berechnungen im November von einer Steigerung um 5,6 Prozent ausgegangen waren.
Die gemeinschaftlichen Steuern hatten laut dem Ministerium mit 576 Milliarden oder 80,7 Prozent den größten Anteil am Gesamtergebnis und bildeten somit die Basis des Steueraufkommens 2018.
"Hier trugen insbesondere einkommens- und gewinnabhängige Steuerarten wie Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag zum guten Ergebnis bei", schrieb das Ministerium in seinem Monatsbericht. Der Bund verbuchte im abgelaufenen Jahr 4,2 Prozent mehr an Steuereinnahmen und erreichte ein Aufkommen von 322,4 Milliarden Euro. Die Länder nahmen mit 314,1 Milliarden Euro um 5,2 Prozent mehr an Steuern ein.
Wofür gibt die Regierung 2019 unserer Steuergelder aus?
Der gesamte Bundeshaushalt 2019 beträgt: 356,8 Milliarden Euro.
Dieser wird aufgeteilt in:
- Arbeit und Soziales: 144 Milliarden Euro
- Verteidigung: 43 Milliarden Euro
- Digitale Infrastruktur: 29 Milliarden Euro
- Bildung und Forschung: 18 Milliarden Euro
- Gesundheitswesen: 15 Milliarden Euro
- Familien: 10 Milliarden Euro
- Wirtschaft und Energie: 8 Milliarden Euro
Und was ist mit Asyl?
Die Kosten für Asyl werden nicht einzeln ausgewiesen, liegen jedoch zwischen 25 und 35 Milliarden Euro pro Jahr. Außerdem hat der Finanzminister noch mal ca. 35 Milliarden als "Asylrücklage" zurückgelegt. Das ist eine Art Schattenhaushalt, der eigentlich nicht erlaubt ist.
Im öffentlichen Finanzwesen wird zwischen dem Zentralhaushalt und Nebenhaushalten unterschieden. Der Zentralhaushalt ist für den Bund der Bundeshaushaltsplan; Nebenhaushalte können z.B. die Haushalte, also Finanzmittel, öffentlicher Unternehmen und Stiftungen oder Sondervermögen sein. Solche Nebenhaushalte sind legal.
Asylrücklage illegal?
Nicht legal sind dagegen Schattenhaushalte. Das sind liquide Mittel (oder auch Schulden), die im Zentral- oder in einem Nebenhaushalt versteckt oder falsch ausgewiesen/verschleiert werden.
So verhält es sich mit der Asylrücklage. Der Bund spart gewaltig an, ohne dass diese Mittel für den vorgesehenen Zweck – Kosten von Aysl – Verwendung finden, überhaupt benötigt würden. Die mittlerweile mindestens 30 (Stand 2018), eher 35 Milliarden, die der Bund als "Asylrücklage" angespart hat, sind de facto der parlamentarischen Kontrolle entzogen und laufen den Haushaltsgrundsätzen zuwider.
Denn nach diesen Grundsätzen bildet der Bund seinen Haushaltsplan auf Basis von möglichst genauen Schätzungen. Stellt sich hinterher heraus, dass zu hoch oder zu niedrig geschätzt worden ist, muss das spätestens im nächsten Plan korrigiert werden.
Nur korrigiert der Bund seine Schätzung der erwarteten Asylkosten nicht, sondern nutzt die "Asylrücklage" weiter zum Ansparen von Milliarden, ohne dass dem Parlament und so auch dem Steuerzahler klar ist: Wofür.
Die "Asylrücklage" ist eine verschleierte Rücklagenbildung für irgendwas – was, weiß nur die Regierung – aber jedenfalls nicht die Kosten von Asyl. Die FDP hat dies genauso kritisiert wie die Bundesbank, die eine Auflösung der nicht benötigten Rücklage durch Schuldentilgung gefordert hat.
Finanzminister Scholz dagegen zieht es weiter vor, das Geld der Bürger im Schattenhaushalt "Asylrücklage" grundlos zu verstecken statt es zu verwenden (oder gar per Steuerentlastung zurückzugeben).