Der Skandal um den DAX-Konzern Wirecard offenbart Versagen auf allen Ebenen und ist böses Omen für den Finanzplatz Deutschland. - Die "Financial Times" hatte schon seit 2015 immer wieder auf mögliche Luftbuchungen von Wirecard hingewiesen.
Börsen-Zeitung: "Schnellschuss", Kommentar zur Bilanzpolizei von Sabine Wadewitz
Die Fahndung läuft auf Hochtouren. Die rechtliche Aufarbeitung des Wirecard-Skandals wird lange dauern, doch es werden schnell und öffentlichkeitswirksam Schuldige gesucht.
Nach dem freiwilligen Geständnis von BaFin-Chef Felix Hufeld, auch die Finanzaufsicht habe versagt, setzt die Bundesregierung ein Zeichen und gibt der Bilanzprüfstelle den Laufpass.
Ein "sachkundiges, wirkungsvolles und effizientes Bilanzkontrollverfahren" sei wichtig, um einen funktionsfähigen und transparenten Kapitalmarkt zu gewährleisten, heißt es aus dem Justizministerium. Wie man es künftig besser machen will, dazu hält man sich in Berlin leider noch bedeckt.
Dass auch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) - im Volksmund Bilanzpolizei - im Fadenkreuz steht, ist selbstverständlich. Der politische Schnellschuss kommt gleichwohl so überraschend, dass DPR-Präsident Edgar Ernst erst aus der Presse von der Kündigung erfahren haben will.
Die BaFin nimmt sich selbst aus der Schusslinie mit dem Hinweis, im Februar 2019 eine Prüfung der Wirecard-Bilanz bei der DPR veranlasst zu haben, nachdem es Hinweise auf Ungereimtheiten im Halbjahresbericht gegeben habe.
Die "Financial Times" hatte vergangenes Frühjahr über Unstimmigkeiten im Asiengeschäft des Zahlungsdienstleisters berichtet; nach wilden Kursturbulenzen verfügte die Aufsicht ein Leerverkaufsverbot. Die "Financial Times" hat allerdings schon seit 2015 immer wieder auf mögliche Luftbuchungen von Wirecard hingewiesen, die BaFin und die Bilanzpolizei selbst hätten also wesentlich früher ein Prüfverfahren einleiten müssen.
Ob die DPR in der Lage ist, Bilanzbetrug aufzudecken, darf man bezweifeln. Denn die erste Stufe des Prüfverfahrens basiert auf freiwilliger Mitwirkung des untersuchten Unternehmens. Allerdings kann die in zweiter Stufe verantwortliche und mit hoheitlichen Befugnissen ausgerüstete BaFin die Prüfung an sich ziehen, wenn ihr die Arbeit der DPR nicht gefällt.
Deutschland zählt zu den wenigen Ländern, die im Enforcement von Konzernabschlüssen auf eine privatrechtliche Stelle in Kombination mit einer staatlichen Aufsicht vertrauen. Das war 2004 so etabliert worden, weil Unternehmen sich vor einer Szenerie wie in den USA mit der allmächtigen Börsenaufsichtskrake SEC fürchteten. Nun dürfte es mit Ausweitung der Befugnisse der BaFin in diese Richtung gehen - mit der Folge, dass womöglich alle Branchen regulierte Industrien werden. Hier ist kein Schnellschuss angeraten.