Der Bundestag wird zur "DDR-Volkskammer". Änderung des Rederechts soll Außenseiter und Kritik zum Schweigen bringen. Künftig sollen Abgeordnete mit abweichender Meinung im Regelfall nur eine kurze schriftliche Erklärung abgeben dürfen. - Gauweiler will vor Verfassungsgericht.
Der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler (CSU) will sich sein Rederecht im Parlament nicht einschränken lassen und droht mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Das kündigte er im Nachrichtenmagazin "Focus" an.
Anlass ist eine geplante Änderung des Rederechts im Bundestag, die der Geschäftsordnungsausschuss beantragt hat. Danach sollen die Rechte von Abgeordneten beschnitten werden, die nicht mit der Mehrheit ihrer Fraktion übereinstimmen.
Bisher durfte der Bundestagspräsident den sogenannten "Abweichlern" Redezeit zuteilen, damit sie ihre Haltung begründen konnten. Nach der von der Mehrheit der Fraktionen gestützten und geplanten Neuregelung soll der Bundestagspräsident "weiteren Rednern" das Wort nur nach Abstimmung mit den Fraktionen erteilen dürfen.
Außerdem soll die Redezeit der Minderheitsvertreter auf drei Minuten beschränkt werden. Auch die bisher erlaubten persönlichen Erklärungen nach Schluss einer Aussprache sollen dem Antrag des Ausschusses zufolge reduziert werden.
Künftig sollen Abgeordnete mit abweichender Meinung im Regelfall nur eine kurze schriftliche Erklärung abgeben dürfen. Einen Probelauf mit dem eingeschränkten Rederecht könnten die Abgeordneten schon während der Beschäftigung mit dem Antrag auf Geschäftsordnung erleben. Der Geschäftsordnungsausschuss wünscht sich, dass er vom Bundestag "ohne Debatte" beschlossen wird.
Gauweiler, der schon mehrfach von seiner Fraktion abweichende Meinungen vertreten hat, ist empört über den Inhalt des Antrags und über das Verfahren. Er hält die geplanten Reglungen für eine verfassungswidrige Einschränkung der Rechte der Abgeordneten. "In Karlsruhe sehen wir uns wieder", sagte er "Focus". Gauweiler hatte schon mit dem sogenannten Lissabon-Urteil erreicht, dass die Verfassungsrichter 30 Verfassungsverstöße des Bundestags gegen die Rechte und Pflichten der Volksvertreter festgestellt hatten.