US-Rechnungsprüfer (NY): "Washington can print money; we can´t do that here". / Neuer Überwachungsgesetz-Entwurf ("TKG").
von Peter Boehringer
Was Hurrikan Sandy alles möglich macht: Heute eine vermutlich unbeabsichtigte Wahrheitserkenntnis im Mainstream – hier via Reuters. www.reuters.com
Technisch ist das Wort vom „Gelddrucken aus dem Nichts“ zwar nicht 100%ig korrekt. Aber in Zeiten praktisch nicht mehr existenter Sicherheiten zur Hinterlegung von Krediten immerhin zu 99%.
Immerhin können nun auch die Reuters-Leser erkennen, dass es für Wohl oder Wehe, Wohlstand oder Armut, Macht oder Ohnmacht sehr entscheidend ist, WER genau am Geldschöpfungs-Computer oder wenigstens in der NÄHE dieser Falsch-Geldquelle mit sehr realen Auswirkungen sitzt!
„They have greater resources. They [the federal government] can print money; we can't do that here. And given the fact this is not just a New York disaster, it's really a national disaster, it's probably for the federal goverment to step up and play a significant role. … Most U.S. states must balance their budgets, unlike the federal government, and it is up to Obama to decide if federal funds can cover all the costs. “
Thomas DiNapoli, Rechnungsprüfer des Staates New York
Wir merken uns: Die Staaten des BUNDESSTAATS „Vereinigte Staaten von Amerika“ müssen ihre Haushalte selbst ausgleichen. Staaten im STAATENBUND EUropa müssen es dagegen nicht – Target2 und ESM machen es möglich. Verkehrte Welt…
Zentralbanken, ESM und alle Mitspieler der „Vollpolitisierten Ökonomie“ werden auch auf der Edelmetall- und Rohstoffmesse morgen eine große Rolle spielen. Nicht nur bei meinem Vortrag am Samstag www.edelmetallmesse.
Der Überwachungsstaat wird real „Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der die Auskunft über Bestandsdaten wie Name oder Anschrift von Inhabern eines Telekommunikationsanschlusses auf eine neue Rechtsgrundlage stellen will. Erstmals sollen davon ausdrücklich auch dynamische IP-Adressen erfasst sein. Es wird klargestellt, dass Provider die Netzkennungen den Inhabern von Internetzugängen automatisiert zuordnen dürfen – was einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis bedeutet – und die entsprechenden Informationen an Sicherheitsbehörden herausgeben müssen. Im heise online vorliegenden Entwurf wird betont, dass die Auskunftspflicht auch für Daten wie PIN-Codes und Passwörter gilt, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder damit verknüpfte Speichereinrichtungen geschützt wird. Dies könnte sich etwa auf Mailboxen oder in der Cloud vorgehaltene Informationen beziehen. In Providerkreisen wird der Vorstoß als problematisch eingestuft. Angesichts der Tatsache, dass ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis erfolge, seien nur unzureichende grundrechtssichernde Regelungen enthalten, warnen Branchenvertreter. So sei einerseits die Zahl der abfragenden Stellen nicht überschaubar, anderseits gebe es keine Beschränkung auf bestimmte Delikte. So könne nach Landesrecht eine Vielzahl weiterer Behörden Auskünfte verlangen, um bei Ordnungswidrigkeiten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit tätig zu werden. Sonst übliche Schutzvorkehrungen wie ein Richtervorbehalt oder zumindest eine staatsanwaltliche Anordnung seien nicht vorgesehen. Es
sei zu befürchten ist sicher, dass die Initiative so erneut den Anforderungen des Verfassungsgerichts nicht gerecht werde.“