Mit dem Fall der österreichischen Regierung bekommt die von langer Hand vorbereitete Strache-Video-Aktion auch strafrechtlich eine andere Dimension: Ein planmäßig vorbereiteter Staatsstreich ist nicht mehr auszuschließen.
von Karl von Francois
Es gibt verständlicherweise Abwehrreflexe der beteiligten Kreise gegen die berechtigten Vorwürfe strafrechtlichen Verhaltens bei Initiierung/ Herstellung/Verbreitung des HC Strache kompromittierenden Videos. Die Sache scheint doch tiefere Wurzeln zu haben und eine Verstrickung der Dienste wird immer wahrscheinlicher.
Nun soll die Pressefreiheit und das „große öffentliche Interesse“ das berechtigte Interesse dafür bieten, dass dem politischen Gegner gezielt eine Falle gestellt werden durfte, um diesen mit Alkohol etc. - in vermeintlich privater Umgebung - zu törichten Bemerkungen zu verleiten. Aber wo kommen wir hin, wenn das reihum Schule macht und in Folge (etwa) die österreichischen Behörden versuchen sollten, unter solch dubiosen Ausflüchten die Aufnahme von Ermittlungen gegen die Urheber zu verhindern.
Herr HC Strache hat einen schweren Fehler begangen und hat schonungslos gegen sich selbst die Konsequenzen gezogen. Damit ist seine Person (und seine Partei!) abgestraft und aus dem Spiel. Nicht so die kriminellen Produzenten des Videos, deren Ankäufer und Verbreiter – und insbesondere nicht die Strafverfolgungsbehörden:
Natürlich verletzen die österreichischen Justizbehörden bereits dann ihre Amtspflichten zur Aufklärung, falls ein Verdacht besteht, dass das Delikt nach § 120 öStGB auf Ibiza - auch - von einem Österreicher begangen wurde (§ 64 Abs. 1 Nr. 7 öStGB), wobei jeder Beteiligte Täter ist (z.B. der Wiener Rechtsanwalt). Das gleiche gilt aber (wie berichtet) auch für die deutsche Staatsanwaltschaft, sofern die Betroffenen in Deutschland Strafantrag gestellt haben. Die deutschen Staatsanwälte müssen natürlich gegen die deutschen Journalisten ermitteln, die Täter des Verbreitens sind!
Mit dem Fall der österreichischen Regierung bekommt die von langer Hand vorbereitete Aktion auch strafrechtlich eine andere Dimension: Ein planmäßig vorbereiteter Staatsstreich ist nicht mehr auszuschließen. Ex-Kanzler Kurz scheint dies nicht umrissen zu haben.