Das Bundesarbeitsministerium hat den Plan zurückgenommen, Zeitungsverlage über gesenkte Rentenversicherungsbeiträge für Zusteller finanziell zu entlasten.
Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Regierungskreise.
Demnach suche das Ministerium nun nach neuen Wegen zur Entlastung der Zeitungsverlage, die nach Auslaufen einer Sonderregelung beim Mindestlohn Ende 2017 über jährliche Mehrbelastungen von 400 Millionen Euro klagten.
Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf verständigt, zur Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen den Sozialversicherungsbeitrag zu senken.
Bei Minijobs von Zeitungszustellern sollte der Beitrag zur Rentenversicherung, den die Arbeitgeber leisten, befristet bis Ende 2022 von 15 auf fünf Prozent gesenkt werden. Dies würde aber zu geringeren Rentenzahlungen für die Zusteller führen. Stockt der Staat die Rente trotz gesenkter Beiträge auf, könnte das wiederum als Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip gewertet werden.
"Im Rahmen einer Studie werden zunächst Handlungsoptionen aus einem internationalen Politikvergleich eruiert", sagte ein Sprecher dem "Handelsblatt". Die Studie betrachte Fördersysteme in Dänemark, Frankreich und Schweden und sei noch in Arbeit. Ergebnisse werden noch für das dritte Quartal erwartet.
Foto: Rednerpult im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, über dts Nachrichtenagentur