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Totale Überwachung gewollt

Totale Überwachung ist rechtlich erlaubt, das Volk soll das aber nicht wissen. - Wir brauchen kein No-Spy-Abkommen, sondern unsere uneingeschränkte Souveränität.

 

Von Rolf Ehlers

Nach Snowdens Aufdeckung der totalen Überwachung Deutschlands durch die USA, England und die deutschen Dienste, hatten Merkel, Friedrich und Pofalla schon volle Entwarnung gegeben, weil angeblich alles in bester Ordnung sei. Erst die veröffentlichte Information darüber, dass auch Merkels Handy abgehört worden war, ließ sie aufmucken. Seither machen sie und andere Politiker ein großes Theater wegen des Abhörens.

Schon vor Monaten, noch vor Snowden, wies allerdings der Geschichtsprofessor Dr. Josef Foschepoth aus Freiburg nach gründlicher Aufarbeitung aller Rechtsquellen minutiös nach, dass Deutschland in allen Jahren nach der Niederlage des nationalsozialistischen Deutschen Reiches immer nur über eine sehr eingeschränkte Souveränität verfügte. Es lohnt sich, die  fast einstündige Festrede anlässlich der Verleihung des Whistleblower-Preises an Edgar Snowden in voller Länge anzuhören. In Kenntnis der Dinge, die Foschepoth aufdeckt, muss nämlich die ganze Geschichte der Zeit nach 1945 neu geschrieben und bewertet werden.

 

 

In der Politik der Sieger ging bis zum Fall des Eisernen Zaunes um ein doppeltes Containment. Erstes Ziel war und ist die Eindämmung der Macht in Deutschland. Deutschland musste nach dem Willen der Sieger über bis zu 100 Jahre und länger daran gehindert werden, in eine Barbarei wie unter den Nationalsozialisten zurückzufallen.  Hinzu kam bald nach Kriegsende die Notwendigkeit der Eindämmung der Macht des kommunistischen Lagers. Deutschland war aufgrund seiner geopolitischen Lage prädestiniert, den Alliierten bei der Überwachung des Feindes aus dem Osten zu helfen. Das bedeutete aber nicht, dass es nicht weiter unter Kuratel gestanden hätte!

 

Die Entscheidung von 1948, die Westzonen des gefledderten und zerteilten Deutschland in einen separaten Staat zu überführen, ging von den Siegern aus, die sich auch die Genehmigung der vorläufigen Verfassung, des Grundgesetzes vorbehielten.

 

1955 sollte Deutschland angeblich seine Souveränität zurückgegeben werden. Adenauer kriegte dieses Zugeständnis der Alliierten aber nur, weil er es hinnahm, dass sie den Vertragsschluss mit der begleitenden Order versahen, dass die Herrschaft der Besatzer über das gesamte Post- und Fernmeldewesen weiter bei den Besatzungsmächten liegen sollte, bis Deutschland ein den Vorstellungen der Besatzer entsprechendes eigenes Gesetz schaffen würde. Dieses Papier, das die Souveränität, die nach außen gewährt wurde, im Innenverhältnis gleich wieder nahm, hatte nach dem Willen der Beteiligten geheim zu bleiben.

 

1968 war das nächste Jahr weitreichender Entscheidungen. Kiesinger und Brandt nutzten ihre überwältigende Mehrheit im Parlament für eine folgenreiche Einschränkung der Bürgerrechte im Grundgesetz unter Missachtung des unverbrüchlichen Grundsatzes der Gewaltenteilung im Staat. Offiziell lösten sie die Vorbehaltsrechte der Alliierten ab. Die Öffentlichkeit erfuhr aber nicht, dass auf dem Umweg über das Nato-Truppenstatut und erhaltene Verwaltungsvereinbarungen die Besatzer dennoch das Recht hatten, den gesamten Nachrichtenverkehr im Lande zu überwachen. Verfassungsrechtlich wurde dieser Kniff durch die damals eingeführte und auch heute noch geltende Neuregelung durch Art. 10 Abs. 2 S. 2 des Grundgesetzes, der an die Regelung anschließt, dass das Grundrecht auf das Briefgeheimnis und das Post- und Fernmeldegeheimnis, das eigentlich unverletzlich ist, wie alle anderen Grundrechte auch Beschränkungen aufgrund wirksamer Gesetze erfahren durfte. Seinem Wesensgehalt darf nach Art. 19 Abs. 2 GG  natürlich gar kein Grundrecht eingeschränkt werden. Art. 19 Abs. 2 GG war damit natürlich ebenso gegen jede Verletzung seines Wesensgehaltes geschützt wie die einfachen Grundrechte auch. Was aber ersannen die raffinierten Parlamentarier? Hier der Text des Art. 10 Abs. 2 S.2:

Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und dass an Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.“

Der Bundestag richtete daraufhin das zur absoluten Geheimhaltung gegenüber jedermann verpflichtete G 10-Gremium ein, das so geheim ist, dass kaum jemand weiß, was es je tut.

 

Der Einigungsvertrag von 1990 änderte an dieser Rechtslage nichts. Verbal war die Souveränität Deutschlands wiederhergestellt, die Regelungen zur Kontrolle des Post- und Fernmeldewesens wurde aber nicht geändert, In der Protokollerklärung zum Einigungsvertrag heißt es denn auch, dass der Vertrag die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit nicht berühre.

Foschepoth zieht den aus seinen Recherchen sich unbezweifelbar ergebenden Schluss, dass die NSA nach dem in Deutschland geltenden Recht vollauf berechtigt war und ist, jede Person in Deutschland zu überwachen – und wenn es die Kanzlerin ist! (Zum Zeit Interview)

 

 

Weshalb in all den Jahren in den entscheidenden Jahren 1948, 1955, 1968 und 1990 die Tatsache verdeckt blieb, dass die westlichen Siegermächte, immer die volle Kontrolle über das Nachrichtenwesen und jegliche Kommunikation hatten und bis zur heutigen Blüte ausbauten, kann man sich leicht denken. Alle Regierungen der Welt, ob despotisch oder formal demokratisch haben nur einen wirklichen Gegner: das eigene Volk. Sie haben, was der Mitschnitt der Gespräche amtlicher Stellen  in den USA peinlicher Weise offenbarte, keine Achtung vor den Regierenden in anderen, auch befreundeten Ländern. Aber vor der Macht der Völker in fremden Ländern haben sie alle einen gehörigen Respekt.

 

Wenn das deutsche Volk es verlangt, wird es den überfälligen Frieden zwischen Deutschland und den Siegern des II. Weltkrieges jetzt endlich geben. Sowohl wir wie alle anderen beteiligten Völker denken doch nicht daran, gegeneinander Krieg zu führen. Uns aber noch fast 70 Jahre nach dem Ende der Feindlichkeiten in allen unseren Handlungen, in der Politik, in der Wirtschaft und im privaten Leben weiter auskundschaften zu wollen, ist pervers. Unter Berufung auf den Holocaust und die Kriegsschuld, die das damalige despotische Regime auf sich geladen hat, uns jetzt noch in der 4. Generation nach Kriegsende  die auch in Deutschland hart erkämpften Bürgerrechte zu beschneiden, ist abwegig.  Wir brauchen kein No-Spy-Abkommen, sondern unsere uneingeschränkte Souveränität.

 

Ich fürchte indes, dass die Aufregung unserer Politiker wirklich nur ein großes Theater ist, das sie dem Volke vormachen, um für Ruhe zu sorgen. Wenn sich danach nicht mehr ändert als ein paar weitere Ausflüchte unserer Regierung wie Mitte dieses Jahres, wird es Zeit, dass wir Bürger uns besser Gehör verschaffen. Alle Jahre haben unsere Regierungen unwillig zugeschaut, letztlich aber immer geduldet, dass die Siegermachte auf deutschem Boden machten was sie wollten. Das muss aufhören. Wenn unsere Regierenden nur als Handlanger der Besatzer fungieren, müssen wir sehen, dass wir solche Leute wirklich nicht mehr wählen.

 

Amerikaner und Briten, nicht nur Obama und Cameron, müssen wissen, dass wir den bisherigen Umgang Ihrer Länder mit unseren Rechten nicht mehr hinnehmen werden. Wir wollen nicht mit Ländern und Völkern befreundet sein, die uns unterdrücken.

 

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