Schärfere Regeln bei Demonstrationen in Berlin: Bei Versammlungen mit mehr als 100 Teilnehmern gilt Maskenpflicht. Dies gilt auch bei einer geringeren Teilnehmerzahl, wenn bei der Demo skandiert oder gesungen wird.
Bei größeren privaten Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstagspartys müssen die Gastgeber ein Hygienekonzept haben und dieses auf Verlangen etwa der Polizei oder des Ordnungsamtes vorlegen. Zudem müssen sie Sorge dafür tragen, dass die Mindestabstandsregel von 1,50 Meter eingehalten wird.
Die Vorgabe gilt für Feiern ab 50 Teilnehmern – und zwar drinnen wie draußen, in Wohnungen oder anderswo. Laut Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) kann dies auch kontrolliert werden.
Auch für Gaststätten gelten neue Corona-Regeln: Gästedaten müssen nun nicht nur in Innenräumen, sondern auch in der Außengastronomie erfasst werden. Gäste sind verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro.