Die Behörden stellen in der Bevölkerung einen Rückgang der Bereitschaft fest, sich an alle Corona-Regeln zu halten.
Das gelte insbesondere bei feiernden Menschen, sagte Robert Baumanns, Sprecher der Stadt Köln, dem Nachrichtenportal Watson. "Eine gewisse Corona-Müdigkeit ist bemerkbar. Es gibt verschiedene Hotspots, an denen es – vor allem am Wochenende – immer wieder zu Ansammlungen größerer Menschengruppen kommt, bei denen einzelne Personen die Abstände nicht einhalten."
Doch auch die Barbetreiber selbst würden sich nicht immer an die Richtlinien halten, berichtete Stefanie Engmann, Sprecherin des Bezirksamts Berlin-Mitte. Hier hätte der Allgemeine Ordnungsdienst "immer wieder Verstöße" bezüglich des Infektionsschutzes festgestellt.
Die Überprüfung der Gaststätten seien ein enormer Personalaufwand: "Beim Allgemeinen Ordnungsdienst sind zurzeit 29 Mitarbeitende mit Corona-Kontrollen betraut." Zumeist werden bei Regelverstößen die Gaststätten-Betreiber zur Verantwortung gezogen. Doch auch Privatpersonen können in Berlin neuerdings mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro belangt werden, wenn sie zum Beispiel falsche Angaben über sich in die Kontaktlisten eintragen.
Erst am 15. September wurde dieser Punkt in den Bußgeldkatalog eingeführt, berichtete Engmann. Das in Großstädten weit verbreitete "Cornern" sei ebenfalls Gegenstand von Kontrollen durch das Ordnungsamt, sagte Robert Baumanns für die Stadt Köln. Ihre Mitarbeiter schauten, wo sich Menschen verstärkt ansammeln und Corona-Vorschriften nicht eingehalten würden.
Sie könnten temporär auch den Alkoholverkauf in Supermärkten und Kiosken untersagen. Um dem vorzugreifen sollten sich die Besitzer der Läden um ihre Kunden kümmern, auch wenn sich diese nicht mehr im Laden selbst befinden. "Im unmittelbaren Bereich des Kiosks ist der Kioskbetreiber verantwortlich", so Baumanns.
Foto: Fahrgäste mit Mund-Nasen-Schutz, über dts Nachrichtenagentur