Die deutschen Geheimdienste sollen künftig bei Messengerdiensten mitlesen dürfen.
Das Kabinett brachte am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Innenministeriums auf den Weg, welcher die Möglichkeiten für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) regelt. Diese betrifft insbesondere die Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation, die oft über Messengerdienste erfolgt.
Voraussetzung dafür, dass Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) Messengernachrichten überwachen dürfen, ist eine behördliche Anordnung.
Für eine verbesserte und erweiterte Kontrolle von TKÜ-Maßnahmen soll die Zahl der Mitglieder in der zuständigen G10-Kommission erhöht werden. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sprach von einem "längst überfälligen Schritt im Kampf gegen Terroristen und militante Extremisten".
Er könne nicht akzeptieren, dass die Sicherheitsbehörden den Feinden der Demokratie wegen mangelnder Befugnisse hinterherliefen. "Die Zeit der Telefone mit Wählscheibe ist längst vorbei", so der CSU-Politiker. "Wir brauchen einen Verfassungsschutz, der auch im digitalen Zeitalter sehen und hören kann. Nur so können wir den extremistischen Geschwüren in unserer Gesellschaft etwas entgegensetzen."
Die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes war in der Großen Koalition lange umstritten. In einem nächsten Schritt wird sich der Bundestag mit dem Kabinettsbeschluss befassen.
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