Die Bundesregierung hat die Einreisebeschränkungen für Großbritannien und Südafrika verschärft. Unternehmen, die im Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehr Reisende aus dem Vereinigten Königreich oder Südafrika befördern, seien verpflichtet, Beförderungen aus diesen Staaten in die Bundesrepublik zu unterlassen, heißt es in einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die am Dienstag in Kraft trat. Ausnahmen sollen unter anderem für reine Post-, Fracht- oder Leertransporte gelten.
Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland sollen die Möglichkeit bekommen, ab dem 1. Januar aus den betroffenen Ländern befördert zu werden. Zu diesem Zweck seien geplante Flüge dem Bundesinnenministerium oder einer von ihm benannten nachgeordneten Behörde drei Tage vorher anzuzeigen, und zu genehmigen, heißt es in der Verordnung. Die neue Regelung soll bis zum 6. Januar gelten.
Foto: British Airways, über dts Nachrichtenagentur