Im Streit um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags haben die Öffentlich-Rechtlichen eine Schlappe in Karlsruhe erlitten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten unabhängig voneinander den Gang nach Karlsruhe angekündigt.
Die Beschwerdeführer hatten mit dem Unterlassen der Zustimmung zum Medienänderungsstaatsvertrag eine Verletzung ihrer Rundfunkfreiheit beklagt. Das Gericht traf hierüber noch keine Entscheidung in der Hauptsache, sieht aber zumindest auch keine Eilbedürftigkeit. "Die Beschwerdeführer legen nicht näher dar, dass eine verfassungswidrige Verzögerung des Inkrafttretens der Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags irreversibel zu schweren Nachteilen führte", so die Karlsruher Richter (1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20, 1 BvR 2777/20).
Stephan Brandner, stellvertretender Bundesvorsitzender der Alternative für Deutschland, begrüßt diese Entscheidung und macht deutlich, wie wichtig es sei, dass die öffentlich-rechtlichen in ihre Schranken gewiesen werden:
„Die Öffentlich-rechtlichen haben vom Bundesverfassungsgericht die erste Klatsche erhalten, was ein großer Erfolg für die Alternative für Deutschland ist. Nur wir stehen zwar für die gänzliche Abschaffung der zwangsfinanzierten GEZ-Sender – und nicht nur für den Verzicht auf eine Erhöhung – aber trotzdem ist der Weg der richtige.
Grade jetzt, wo viele Menschen vor den Trümmern ihrer Existenz stehen, ist eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages undenkbar. Ich hoffe für alle Bürger und Zwangszahler sehr, dass diese Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch in der Hauptsache Bestand haben wird.“
Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur