Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Impfpflicht grundsätzlich zulässig.
Ausgerechnet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hält eine Impfpflicht für grundsätzlich zulässig.
"Die Maßnahmen können in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig angesehen werden", urteilte das Gericht nach einer Klage mehrerer Familien gegen die in Tschechien bestehende Impfpflicht für Kinder.
Die tschechische Gesundheitspolitik sei im "besten Interesse" der Kinder.
Ziel müsse es sein, dass jedes Kind "gegen schwere Krankheiten geschützt ist, durch Impfung oder durch Herdenimmunität", befanden die Straßburger Richter.
Die Impfpflicht sei deshalb keine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens). Geldbußen und verwehrte Kindergartenplätze für ungeimpfte Kinder griffen zwar in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ein. Insgesamt sei die tschechische Regelung jedoch angemessen.