Die FDP-Bundestagsfraktion steht der vom Bundeskabinett beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes weiter skeptisch gegenüber.
"Die wesentlichen Schwächen bleiben: Das Gesetz soll an die nackte Inzidenzzahl als Tatbestand geknüpft sein", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Marco Buschmann der "Welt" (Mittwochsausgabe). Die aber sei unzuverlässig und bilde die Lage vor Ort nicht ausreichend klar ab.
So bleibe eine "Unterscheidung nach flächenhaftem oder clusterartigem Infektionsgeschehen" unmöglich.
Auch Maßnahmen wie nächtliche Ausgangssperren würden übers Ziel hinaus schießen. Weiter behalte sich die Bundesregierung zusätzliche Grundrechtseingriffe per Rechtsverordnung vor, kritisierte Buschmann.
"Die neu eingefügte Einbindung des Parlaments bleibt vage. Denn der Entwurf enthält eine Zustimmungsfiktion des Parlaments, die an eine sehr kurze Frist gebunden ist. So wird vermutlich in der Praxis jedes Mal die Zustimmung des Parlaments fingiert sein, wenn eine solche Verordnung kurz nach einer regulären Sitzungswoche erlassen wird, ohne dass parlamentarische Beratungen zu der Rechtsverordnung stattgefunden haben", so der Fraktionsgeschäftsführer.
Die FDP-Fraktion lehne das Gesetz deshalb weiter ab. "Ich kann nicht erkennen, dass auf unsere Argumente - mit Ausnahme einiger Kleinigkeiten - eingegangen wurde", sagte Buschmann. "Daher können wir kaum zu einer anderen Beurteilung gelangen."
Foto: Pendler mit Corona-Masken, über dts Nachrichtenagentur