Der umstrittene Berliner Mietendeckel ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag mit.
Berlin ließ Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen einfrieren und setzte Mietobergrenzen. Das allerdings verstößt nach Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz.
Der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel kommentiert:
"Mietendeckel verfassungswidrig! Mit Ansage. Was für eine unglaubliche Blamage für die rechtlich komplett verwahrloste Berliner Regierung. Hat dann doch nicht geklappt mit dem Weg zurück in den Sozialismus. Dem Verfassungsgericht sei dank!"