Das Bundesverfassungsgericht hat weitere acht Eilanträge gegen die sogenannte Bundesnotbremse abgelehnt und 51 Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Das teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit.
Mehrere Anträge richteten sich zum Beispiel gegen Kontaktbeschränkungen, die gelten, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet.
Man habe die entsprechenden Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, weil diese mangels hinreichender Begründung nicht zulässig gewesen seien, so das Gericht. Auch Verfassungsbeschwerden gegen Ausgangsbeschränkungen wurden mit gleicher Begründung zurückgewiesen.
Gegen die Einschränkungen gerichtete Eilanträge wurden mit Verweis auf einen früheren Beschluss des Ersten Senats abgelehnt. Weitere zurückgewiesene Verfahren wendeten sich unter anderem gegen die Beschränkung von Freizeiteinrichtungen, Einzelhandelsbeschränkungen sowie Beschränkungen körpernaher Dienstleistungen.
Zudem wurden mehrere Verfassungsbeschwerden und Eilanträge zurückgewiesen, die sich gegen sämtliche Regelungen der Bundesnotbremse richteten. Weitere anhängige Verfahren werden noch bearbeitet. Bis zum Ablauf des 31. Mai waren insgesamt 424 Verfahren beim Bundesverfassungsgericht eingegangen, darunter auch eins mit über 7.000 Beschwerdeführern.
Die Verfahren würden von den zuständigen Spruchkörpern bearbeitet, so die Karlsruher Richter (Beschlüsse vom 01. Juni und 31. Mai, 1 BvR 927/21, 1 BvR 794/21). Nach derzeitigen Planungen soll die Bundesnotbremse am 30. Juni auslaufen.
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