Die Gesundheitsminister der Länder haben sich dafür ausgesprochen, dass der Bundestag die vorerst bis 11. September bestehende "epidemische Lage von nationaler Tragweite" verlängert.
Hintergrund sei, dass eine Fortführung von Infektionsschutzmaßnahmen auch danach absehbar sei, heißt es in einem einstimmigen Beschluss der Ressortchefs von Montag. Der Bundestag hatte zuletzt am 11. Juni festgestellt, dass die Sonderlage wegen der Corona-Pandemie fortbesteht – ohne eine erneute Bestätigung des Parlaments würde sie nach drei Monaten auslaufen.
Die festgestellte Lage gibt dem Bund das Recht, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen, etwa zu Tests, Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise. Zudem beziehen sich konkrete Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen, die die Länder festlegen können, laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung dieser "epidemischen Lage".