Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und den ARD-ZDF-Propaganda-Tribut erzwingt? Den richtigen Umgang mit den öffentlichen-rechtlichen Gebühren-Erzwingern zeigt ein eindrucksvolles Video.
"Rundfunkgebühr" - ARD ZDF Beitragsservice:
"Dingdong! Im Namen des öffentlichen Rundfunks, öffnen Sie die Tür!"
Stiefeltritte, Schreie im Flur, weinende Kinder. Eine Betroffene äugt ängstlich durch den Türspion: "Aber wir schauen doch gar nicht fern" - fleht die Stimme auf der anderen Seite.
"Das ist egal" - herrscht der ARD-Geldeintreiber im Befehlston auf dem Flur zurück. "Es handelt sich schließlich um eine Demokratieabgabe und die muss jeder zahlen".
Der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten greift zu immer drastischen Mitteln um die Rundfunkbeiträge einzutreiben. Zurzeit versenden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten pro Monat ca. 60000 Vollstreckungsersuchen an die Vollstreckungsbehörden.
Zum Vergleich: 60000 Vollstreckungen, das ist mehr als die ARD zu manchen Zeiten Zuschauer hat. Nur die "Aktuelle Kamera" um 20 Uhr sehen leider noch Millionen. Durchschnittsalter jedoch 60 Jahre. Kein Jugendlicher zieht sich diese absurde News-Komödie mehr rein.
Doch anders als das, was die Tagesschau zeigt, ist der alltägliche GEZ-Terror leider Realität. Kleiner Trost für alle, die noch nicht dran sind: derzeit sind die Gerichtsvollzieher überlastet. Sie können den Vollstreckungsersuchen einfach nicht nachkommen.
Doch kommt Zeit, kommen leider auch die staatlichen Schergen zum Geldeintreiben. Denn die 8 Milliarden Zwangsgebühren jährlich fließen schließlich nicht von alleine. Da muss man schon zu unlauteren Tricks greifen - zum Beispiel so tun, als wenn das Finanzamt dahinter steckt.
Die Vollstreckungen werden nämlich durch Finanzämter, öffentliche Gerichtsvollzieher und Stadtkassen durchgeführt - so als wenn es sich um eine Steuer handelt. Ob das rechtens ist, scheint egal. Die Zwangsgelderpresser werden schließlich von ihren Zuhältern, der Politik, geschützt. Zur Einschüchterung reicht es allemal, besonders wenn das Finanzamt im Absender steht. Wer will es sich schon mit stastlichen Steuereintreibern verscherzen?
Können oder wollen die Säumigen nicht zahlen, wird u.a. mit Wegfahrsperren am Auto, Türöffnung, sogar Erzwingungshaft gedroht. Außerdem drohen die ARD & ZDF Schergen mit "Verhaftung zu einer Ihnen nicht genehmen Zeit", und sogar mit einem Angriff auf Lebensversicherungen, Bauspar- und Sterbekassen.
Typisches ARD & ZDF Drohschreiben:
Sollten Sie zu diesem Termin wieder nicht erscheinen, müssen sie sich alle weiteren Schritte, besonders eine Verhaftung zu einer Ihnen nicht genehmen Zeit mit polizeilicher Unterstützung, selbst zu schreiben. Alsdann erfolgt die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.
Ausführliche Infos mit Bildern: ARD ZDF Gebühren-Terror: die schlimmsten Fälle
Doch was tun, wenn die Vollstreckung droht?
Erst mal Ruhe bewahren und sich nicht einschüchtern lassen!
Den richtigen Umgang mit den ARD-ZDF Gebührenerzwingern zeigt folgendes Video. Ein Vollstreckungsbeamter der Stadt Gardelegen (Sachsen-Anhalt) musste unverrichteter Dinge wieder abziehen. Ein schönes Beispiel von Zivilcourage der Betroffenen. Beispielhaft wird der Gebühreneintreiber vorgeführt und anschließend abgeschoben. (Hinweis: Video war schon mal im Netz, musste dann aber wieder auf Druck der Behörden gelöscht werden. - Also am besten runterladen und oft bei Youtube wieder hochladen)
Wir haben hier die wichtigsten Antwortschreiben auf die ARD & ZDF Gebührenerpresser zusammengestellt. Es sind Beispielsschreiben, die gerne noch ergänzt werden können. Sie dienen dazu, die Gefahr einer Zwangsvollstreckung erst einmal abzuwenden.
Die Drohschreiben kommen von Finanzämtern, Stadtkasse, Bürgermeistern oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen. Doch diese haben gar nichts mit dem Beitragsservice zu tun, sind nur schäbige Einschüchterungsgehilfen. Denn wenn ein Brief vom Finanzamt kommt (wie z.B. in Berlin) haben die meisten Leute sofort Angst und knicken ein, weil sie Unannehmlichkeiten mit der Steuer befürchten.
Beispiels-Schreiben als Reaktion auf Vollstreckungsandrohungen:
Berlin:
Anwortschreiben auf Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt: Finanzamt Berlin
Brandenburg:
Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse BB
Bremen:
Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Finanzamt Bremen
Hamburg:
Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Kasse HH
Hessen:
Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse Hessen
Mecklenburg-Vp:
Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse MV
Niedersachsen:
Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse Niedersachsen
NRW:
Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse NRW
Rheinland-Pfalz:
Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse RP
Saarland:
Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse Saarland
Sachsen-Anhalt:
Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein:
Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse SH
Thüringen:
Reaktion auf Vollstreckungsankündigung durch Stadtkasse Stadtkasse Thüringen
Wichtig: Die Schreiben verweisen als Anlage auf folgende Urteile, die mitgeschickt werden müssen:
Bundesfinanzhof, Beschl. v. 04.07.1986, Az. VII B 151/85
VG Hannover, Urt. v. 29.03.2004, Az. 6 A 844/02
VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 05.02.2015, Az. 4 B 3/15
VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.12.2014, Az. 4 B 41/14
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