Ein Weimarer Richter die Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben. Jetzt wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Im Prozess gegen einen Familienrichter des Amtsgerichts Weimar ist die Entscheidung gefallen. Demnach wurde der Jurist der Rechtsbeugung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Im April 2021 hatte der Richter mit einem von ihm verfassten Beschluss verfügt, dass die Kinder an zwei Schulen in Weimar keine Coronamasken im Unterricht tragen müssten. Im damals geltenden Hygienekonzept des Thüringer Bildungsministeriums war diese Pflicht allerdings festgeschrieben worden.