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Lisa Paus (Grüne): 12.000 Euro für Social-Media-Begleitung auf Sommerreise

Für PR bei Insta & Co.:12.000 Euro hat das Bundesfamilienministerium für die Social-Media-Begleitung von Ministerin Lisa Paus (Grüne) auf ihrer Sommerreise 2023 bezahlt.

 

12.000 Euro hat das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) für die Social-Media-Begleitung von Ministerin Lisa Paus (Grüne) auf ihrer Sommerreise vom 13. bis zum 15. August 2023 bezahlt. Deutlich weniger gaben ihre Kabinettskollegen im Außenministerium (AA) und im Bundesarbeitsministerium (BMAS) während ihren Sommerreisen für den Posten Social Media aus: Baerbocks Haus kosteten die begleitenden Fotografen der fünftägigen Deutschlandreise rund 6000 Euro; Heils Haus bezahlte für den Fotografen seiner zweitägigen Sommerreise insgesamt 2313,60 Euro brutto.

Andere Ministerien hingegen wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) unter Robert Habeck (Die Grünen) oder das Bundesbildungsministerium (BMBF) unter Bettina Stark-Watzinger (FDP) gaben keine zusätzlichen Kosten für die Social- Media-Begleitung ihrer Sommerreisen aus. Stattdessen überließen sie diese Aufgabe eigenen Angaben zufolge ihrem Personal. Übrige Häuser wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) unter Cem Özdemir wollten keine konkreten Zahlen zu ihren Social-Media-Kosten für die Sommerreise angeben, sondern beriefen sich auf Geschäftsgeheimnisse.

 

Das ergab eine Umfrage von Business Insider unter allen 16 Ministerien, inklusive Kanzleramt, zu den Kosten für die Social-Media-Begleitung, also für Fotos und Videos, während der diesjährigen Sommerreisen. Dazu zählten nicht nur die klassischen Pressefahrten, sondern auch all jene Reisen, die Minister und Ministerinnen in der parlamentarischen Sommerpause antraten, etwa die Truppenbesuche von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD).

 

Ein Sprecher des Familienministeriums rechtfertigte die hohen Kosten damit, dass das BMFSFJ über personell knapp besetzte Presse- und Öffentlichkeitsreferate verfüge. Die Foto- und Videobegleitung auf den Sommerreisen habe deshalb nicht aus Bordmitteln bereitgestellt werden können, sondern habe über punktuelle Beauftragung externer Dienstleister erfolgen müssen.

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