Mit Zahlmeister Deutschland macht die EU so richtig Spaß: Deutschlands Steuerzahler zahlen weiter für Kinder von Ausländern, die nicht einmal hier leben. Ein neues Gesetz sollte dies verhindern. Doch das wurde jetzt gekippt.
Die Bundesregierung wird in dieser Legislaturperiode nur ein Eckpunktepapier und keinen Gesetzentwurf mehr zu der geplanten Kürzung des Kindergeldes für EU-Ausländer beschließen. Das erfuhr die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Mittwochausgabe) aus Regierungskreisen.
Demnach haben sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nach wochenlangem Streit auf ein gemeinsames Verfahren geeinigt. Es sieht vor, am 5. April im Kabinett zunächst nur Eckpunkte zur geplanten Indexierung des Kindergeldes für EU-Ausländer nach den Lebenshaltungskosten im Wohnland des Kindes zu beschließen.
Eine gesetzliche Regelung in dieser Wahlperiode ist damit vom Tisch. Mit den Eckpunkten werde aber die Tür für ein späteres parlamentarisches Verfahren offengehalten, hieß es in den Kreisen. Den Eckpunkten zufolge sollen in osteuropäischen Staaten wie Polen, Bulgarien oder Rumänien lebende Kinder von EU-Bürgern, die in Deutschland leben und arbeiten, künftig nur noch 50 Prozent des Kindergeldes erhalten.
Die EU-Kommission hatte die Kürzung des Kindergeldes abgelehnt und darauf verwiesen, dass diese europarechtswidrig sei. Damit fehle dem Gesetzentwurf die Rechtsgrundlage, sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums der Redaktion. "Daher kann die Bundesregierung nach Auffassung von Bundesarbeitsministerium und Bundesjustizministerium den vom Finanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf nicht im Kabinett beschließen", sagte der Sprecher. Die Kürzung des Kindergeldes bleibe aber das "gemeinsame Ziel" von Union und SPD.
Noch im Februar hatte Schäuble gemeinsam mit Nahles und Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) einen entsprechenden Brief an die EU-Kommission geschrieben. Die weiteren von Schäuble geplanten Änderungen beim Kindergeld würden wie geplant umgesetzt, hieß es in den Kreisen. Nach geltendem Recht sei es möglich, Kindergeld bis zu vier Jahre nachträglich zu beantragen.
Diese Rückwirkungsfrist werde auf sechs Monate verkürzt, hieß es in den Kreisen. Vorgesehen sei zudem eine Regelung, die es erlaube, beim Bundeszentralamt für Steuern vorliegende Erkenntnisse zu Bürgern, die von Amts wegen aus dem Melderegister abgemeldet wurden, weil sie etwa ins Ausland gezogen sind, schneller als bisher den Familienkassen mitzuteilen. Damit sollen Kindergeldüberzahlungen früher vermieden werden können.
Siehe Artikel: 200 Mio. Kindergeld für EU-Ausländer