Nachzug von Zweit- oder gar Drittfrauen finden SPD und CDU richtig, wenn es um das "Kindeswohl" geht oder eine "außergewöhnliche Härte" vermieden werden kann (Eva Högl, SPD).
Führende Politiker von Union und SPD haben die Entscheidung zum Familiennachzug der Zweitfrau eines syrischen Flüchtlings im Kreis Pinneberg als Härtefall verteidigt.
"Ich bin grundsätzlich skeptisch, was den Nachzug von Zweit- oder gar Drittfrauen betrifft", sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Montagausgabe). Das schließe aber nicht völlig aus, dass man im Einzelfall im Sinne des Kindeswohls "auch anders entscheiden" könne, ergänzte der CDU-Politiker.
Ähnlich äußerte sich die Vizevorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl. "Im deutschen Aufenthaltsgesetz ist ein Nachzug von Zweitehegatten einer polygamen Ehe ausdrücklich ausgeschlossen", unterstrich Högl. In Einzelfällen könne jedoch der Nachzug dann erlaubt werden, wenn dieser zur Vermeidung einer "außergewöhnlichen Härte" erforderlich sei.
"Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn Kinder ohne ihre leibliche Mutter in Deutschland aufwachsen müssen", erläuterte die SPD-Politikerin. Die Ausländerbehörden hätten das nach gründlicher Prüfung aller Umstände des Einzelfalls zu prüfen. "Diese gesetzlichen Regelungen halte ich für völlig ausreichend", unterstrich Högl.
Die Behörden im Kreis Pinneberg hatten zunächst den Familiennachzug von vier weiteren Kindern eines Flüchtlings mit Frau und Kindern genehmigt und dann die Mutter jener Kinder zu deren Wohl nachgeholt. Dabei handelte es sich um die Zweitfrau des Flüchtlings.
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