Der Bund besitzt 23.000 Koran-Exemplare, die vor zwei Jahren im Zuge eines Vereinsverbots gegen ein Salafisten-Netzwerk sichergestellt worden waren.
Das berichtet die "Welt" unter Berufung auf Angaben des Bundesinnenministeriums. Es handelt sich dabei um Bücher, die von radikalen Islamisten in deutschen Fußgängerzonen verteilt werden sollten.
Im November 2016 hatte der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) das salafistische Missionierungsnetzwerk "Die Wahre Religion" (DWR) und die Koran-Verteilakion "Lies!" verboten.
Die Gruppierung soll eine extremistische Ideologie verbreitet und damit gegen die Völkerverständigung agiert haben, so der Vorwurf. Bei den bundesweiten Razzien waren damals zahlreiche Beweismittel und das Vereinsvermögen beschlagnahmt worden. Darunter auch 23.000 Koran-Übersetzungen, die sich in einem Lager von DWR in Köln befanden.
Im Dezember 2017 hatten die Organisatoren der Koran-Verteilaktion "Lies!" eine Klage gegen das Vereinsverbot vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig überraschend zurückgezogen. Damit war das Verbot rechtskräftig.
"Mit Bestandskraft des Verbots sind die beschlagnahmten Koran-Übersetzungen als Sondervermögen in das Eigentum des Bundes übergegangen", teilte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums "Welt" auf Nachfrage mit. Das ursprüngliche Lager sei aufgelöst worden, die Bücher befänden sich nun in einer "bundeseigenen Liegenschaft" in der Nähe von Köln.
"Sie sind derzeit Gegenstand des Einziehungs- und Abwicklungsverfahrens. Die zeitliche Dauer dieses Verfahrens kann nicht prognostiziert werden."
Foto: Gläubige Muslime beim Gebet in einer Moschee, über dts Nachrichtenagentur