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D-Kindergeld an Ausländer: EU lehnt Anpassung an Lebenshaltungskosten ab


Spielendes Kind, über dts Nachrichtenagentur

Nach geltendem Recht haben EU-Ausländer für die Dauer ihres Arbeitsaufenthaltes in Deutschland Anspruch auf Kindergeld - auch wenn der Nachwuchs in einem anderen Land lebt.

Es wird von massenhaften Schein-Arbeitsverhältnissen ausgegangen, die einzig das Ziel haben, Kindergeld ins Ausland abzuzocken, wobei Behörden oftmals nicht in der Lage sind zu überprüfen, ob die Kinder wirklich existieren.

Doch Brüssel sieht keinen Änderungsbedarf. Das Geld stammt ja schließlich vom deutschen Steuerzahler.

Die EU-Kommission lehnt eine Kopplung des Kindergelds an die Lebenshaltungskosten des Landes, in dem die Kinder von den Eltern getrennt aufwachsen, ab.

"Wir sollten ganz klar sein: Es geht um Menschen, die arbeiten und dieselben Beiträge und Steuern zahlen wie alle anderen. Warum sollten sie weniger erhalten als alle anderen?", sagte Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Freitagausgaben).

"Das sind die Regeln der Fairness, auf die wir uns alle in Europa geeinigt haben. Wenn dies geändert würde, würde dies auch bedeuten, dass deutsche Rentner, die in Spanien leben, eine niedrigere Rente erhalten würden", betonte Thyssen.

"Es gibt keine Kinder zweiter Klasse oder Rentner zweiter Klasse. Für die gleichen Beiträge und Steuern sollte man die gleichen Leistungen erhalten", sagte die EU-Kommissarin dem RND.

Das Thema war bereits im Dezember auf Betreiben der Bundesregierung auf der Agenda des EU-Ministerrates. Im Kreis der zuständigen EU-Minister gab es keine Mehrheit für eine Kopplung des Kindergelds an die Lebenshaltungskosten.

 

Der stellvertretende Bundessprecher der AfD: „Zumindest eine Anpassung an das Kindergeld-Niveau des Heimatlandes sollte noch einmal diskutiert werden, wenn nicht gar eine komplette Streichung der deutschen Leistungen an Kinder, die im Heimatland verblieben sind.“

„Durch den deutschen Steuerzahler können sich z.B. in Rumänien so ganze Familien ernähren, da man bei einem Kindergeld für drei Kinder von 588 Euro schon nah am rumänischen Durchschnittseinkommen von 650 Euro liegt. Für deutsche Familien hingegen ist das Kindergeld meist nur ein Tropfen auf den heißen Stein.“, so das Mitglied des Finanzausschusses Kay Gottschalk.

Foto: Spielendes Kind, über dts Nachrichtenagentur

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