Die Landesämter haben umfangreiche Informationen über mögliche verfassungsfeindliche Tendenzen in der AfD an das Bundesamt für Verfassungsschutz geschickt.
Alle bis auf drei Ämter legten entsprechende Dossiers vor, unter anderem verzichtete Sachsen, wie der "Spiegel" berichtet. Die meisten Länder lieferten Berichte mit zweistelliger Seitenzahl, einzelne weit über hundert Seiten.
Bis Jahresende soll entschieden werden, ob die Partei ganz, in Teilen oder gar nicht beobachtet wird, sagte der Vizechef des Bundesamtes für Verfassungschutz, Thomas Haldenwang, im Innenausschuss des Bundestags.
"Die AfD entwickelt sich in Richtung Rechtsextremismus", sagte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU). Zwar liege die Entscheidung beim Verfassungsschutz, aber "wenn die Voraussetzungen für eine Beobachtung vorliegen, muss ganz schnell gehandelt werden." Namhafte Staatsrechtler halten zumindest eine Teilbeobachtung der AfD für machbar. "Teile der Partei verfolgen Bestrebungen, die es gestatten, sie zu beobachten", sagte der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart.
Der Berliner Rechtsprofessor Christoph Möllers, der den Bundesrat im NPD-Verbotsverfahren vertreten hat, sieht den thüringische Landesverband von Björn Höcke als Fall für eine Beobachtung: "Wenn ein Landesvorsitzender völkisches Gedankengut verbreitet, wie Höcke, rechtfertigt das eine Beobachtung allemal."
In Thüringen prüft der Verfassungsschutz seit September eine Beobachtung der Landes-AfD, unter Berufung auf Höckes zunehmend aufwieglerische Auftritte. Höcke soll am Wochenende zum Spitzenkandidaten für die Landtagswahl 2019 gekürt werden. Stephan Kramer, Chef des Landesverfassungsschutzes, sagte, seine Prüfung sei "ergebnisoffen".
Allerdings sei klar: "Wenn die AfD Björn Höcke zum Spitzenkandidaten macht, bekennt sie sich zu dem, was er sagt. Damit würde die Partei zementieren, wo sie steht", so Kramer.
Foto: Journalisten bei der AfD, über dts Nachrichtenagentur