Was tun, wenn die Zwangsgebühren von ARD & ZDF abgebucht werden? Wie wehren gegen die GEZ? Tipps und Tricks im Umgang mit dem "Beitragsservice". Mit wenig Aufwand kann man für die Zwangsgebührensender zum Verlustgeschäft werden.
von Eugen Prinz
Ob Flüchtlings-, Migrations- oder Klimapolitik, die Krim, Putin, Brexit, EU, Trump, CO2, der schädliche Diesel oder die noch schädlichere AfD – das Erziehungsfernsehen bombardiert uns in ihren Nachrichten, Journalen und Talkshows schamlos mit linksgrüner Propaganda.
Es wäre schön gewesen, wenn sich die Indoktrination der Zuschauer auf die vorgenannten Sendungen beschränken würden. Dann könnte sich der Zwangsgebührenzahler damit abfinden und sie von seinem Fernsehkonsum streichen. Aber so schlau sind die Programmdirektoren auch.
Deshalb sind die Volkserzieher dazu übergegangen, auch in den Unterhaltungssendungen die gewünschten politischen Botschaften perfide unterzubringen. Ob Samstagabendshow, der Tatort oder ein Fernsehspiel, Comedy oder „Daily-Soaps“ – egal. In jeder Sendung wird man – quasi über Bande – politisch erzogen.
Mit Indoktrination hat das nichts mehr zu tun, das ist Gehirnwäsche. Und im Gegensatz zu früheren Epochen der deutschen Geschichte, wo diese wenigstens noch kostenlos war, müssen wir heutzutage auch noch dafür bezahlen.
Kein Wunder, dass sich immer mehr Zwangsgebührenzahler mit Händen und Füßen gegen den Beitrag wehren. Dem Geschäftsbericht 2017 des Beitragsservice ist folgendes zu entnehmen:
„Insgesamt wurden 2017 rund 21,2 Mio. Maßnahmen im Forderungsmanagement eingeleitet. Rund 1,32 Mio. davon waren Vollstreckungsersuchen.“
Es ist nicht jedermanns Sache, im Kampf gegen den „Beitragsservice“, wie die GEZ jetzt schönfärberisch heißt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Gerichtsverhandlungen über sich ergehen zu lassen. Bisher hat sich auch jeder vor Gericht eine blutige Nase geholt, mit Ausnahme von Norbert Häring vom Handelsblatt. Da aber auch in dieser Angelegenheit noch eine letztinstanzliche Entscheidung aussteht, wollen wir das mal außen vor lassen.
Es gibt jedoch neben der juristischen Schiene auch noch einen zweiten Weg, den man gehen kann, um sich gegen die Zwangsgebühr zu wehren. Und dieser ist gegenwärtig deutlich effektiver als auf dem Rechtsweg gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen.
Gebrauchsanweisung: Wie man für die GEZ zum Verlustgeschäft wird
Mit ein bisschen Aufwand kann man für die Zwangsgebührensender zum Verlustgeschäft werden, ohne ein großes finanzielles Risiko einzugehen. Und das wollen wir uns jetzt einmal ansehen:
Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass der Zwangsbeitrag monatlich 17,50 Euro beträgt. Das sogenannte „Beitragskonto“, mit dem jeder von uns Melkeseln beim Beitragsservice erfasst ist, hat folgenden Zahlungsrhythmus:
15.02. für die Monate Januar – März
15.05. für die Monate April – Juni
15.08. für die Monate Juli – September
15.11. für die Monate Oktober – Dezember
Abgebucht wird jeweils der Beitrag für drei Monate, also 52,50 Euro. Schön bequem, per Lastschrift.
1. Erste und wichtigste Maßnahme: Lastschrifteinzug widerrufen
Und das ist gleich der erste Zahn, den wir dem Beitragsservice ziehen. Schluss mit der bequemen Geldbeschaffung: Der Lastschrifteinzug wird widerrufen!
Hier die Adresse:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Telefon: 0221 5061-0 (Zentrale)
Fax: 01806 999 555 01
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Und damit fangen wir schon an, dem Beitragsservice Arbeit zu machen. Denn als nächstes kommt ein Schreiben mit einem Zahlungsformular, mit dem der Melkesel aufgefordert wird, seinen Rundfunkbeitrag zu bezahlen und am besten gleich wieder einen Lastschrifteinzug zu ermöglichen.
2. Füße stillhalten
Was machen wir? Gar nichts. Denn am Anfang ist der Beitragsservice gnädig. Er schickt uns eine Zahlungserinnerung, die noch keine Mahngebühr beeinhaltet und bettelt erneut um ein Lastschriftverfahren. Sie sehen, jetzt fangen wir schon an, den Gebühreneintreiber für sein Geld (das er immer noch nicht hat) arbeiten zu lassen.
Und wie verfahren wir mit dieser Zahlungserinnerung? Wir machen zwei Löcher rein, heften sie ab und tun ansonsten gar nichts.
3. Festsetzungsbescheid
Nun ist beim Beitragsservice der Spaß vorbei. Als nächstes kommt ein Festsetzungsbescheid, der aber immer noch keine Mahngebühren enthält. In ihm steht, wieviel wir den Gehirnwäschern angeblich schulden.
Der Bescheid enthält auch eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der wir darüber aufgeklärt werden, dass wir innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid erheben können. Und genau das machen wir auch. Unsere Freunde von der Partei Die Linke haben sich da eine schöne Begründung ausgedacht, die dem Beitragsservice in der Ablehnung des Widerspruchs viel Arbeit macht.
4. Bettelbrief, dass man den Widerspruch zurücknimmt
Deshalb schickt uns der Beitragsservice als nächstes ein Schreiben, in dem mitgeteilt wird, dass der Beitrag rechtmäßig erhoben wird und wir doch bitte den Widerspruch zurücknehmen und bezahlen sollen. Damit wollen sich die Kameraden die Arbeit sparen, einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid formulieren zu müssen.
An dieser Stelle erfolgt schon der Hinweis, dass den Beitragsservice „sehr viele Anfragen erreichen“ und es deshalb längere Zeit dauern kann. Anders formuliert: „Wir ersaufen in Arbeit weil es so viele Deppen wie Dich gibt, die uns auf Trab halten“. Eine Runde Mitleid…
Und was machen wir? Gar nichts. Wir warten auf den Widerspruchsbescheid. Mit dem Widerspruchsbescheid fällt auch erstmals ein Säumniszuschlag an. Dieser bewegt sich allerdings im Bereich von etwa acht Euro und ist somit den Spaß wert.
5. Am Scheideweg
Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo wir entweder bezahlen oder vor Gericht gehen. Der Autor empfiehlt, ersteres zu tun und im Gegenzug die zahlreichen Möglichkeiten zu nutzen, den Beitragsservice weiter zu quälen.
6. Ratenzahlung
Es gilt nun, den fälligen Betrag auf mehrere Überweisungen aufzuteilen. Als Faustregel gilt: Je mehr Überweisungen, umso höher der Aufwand beim Beitragsservice. Wer ein Sadist mit Durchhaltevermögen ist, kann jeden Tag einen Euro (oder so) an die Gehirnwäscher überweisen. Mehr bräuchte es gar nicht, zum Verlust-Gebührenzahler zu werden.
Bauen Sie einfach die tägliche Überweisung in Ihren 24-Stunden-Rhythmus ein wie das Zähneputzen. Wichtig: Sie brauchen natürlich ein Bankkonto, das gebührenfrei ist. Ohne dass der Autor daraus einen finanziellen oder sonstigen Nutzen zieht, sei die Sparda Bank empfohlen.
7. Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung
Bei sämtlichen Zahlungen, die Sie leisten, vermerken Sie im Verwendungszweck, dass diese unter dem Vorbehalt der Rückforderung erfolgen. Es könnte ja sein, dass irgendwann ein Gericht die Zwangsgebühr für rechtswidrig erklärt.
Um zu vermeiden, dass die Verjährungsfrist solche Ansprüche nach Ablauf von drei Jahren zunichte macht, fordern Sie jeweils vor Ablauf der Frist die gezahlten Beträge zurück. Das stellt die Uhr wieder auf Null.
8. Kostenlose Selbstauskunft anfordern
Der Beitragsservice ist verpflichtet, einmal im Jahr auf Anfrage schriftlich mitzuteilen, welche Daten er von Ihnen gespeichert hat. Also: Jedes Jahr die entsprechende Auskunft anfordern!
9. Eine besonders perfide Methode
Der Paragraph 25 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bietet eine besonders perfide Methode, die Rundfunkanstalten zu quälen. Diese Bestimmung besagt, dass die Verwaltungsmitarbeiter der Rundfunkanstalten gegenüber den Gebührenzahlern eine Beratungspflicht haben.
Eine Spielwiese für solche Beratungen bietet der Rundfunkstaatsvertrag vom 15. Dezember 2010. Da finden sich in beinahe jedem Paragraphen Ansätze, dumme Fragen zu stellen. Zwei Beispiele:
„Gemäß § 2, Absatz II, Satz 1 Rundfunkstaatsvertrag ist der im Mietvertrag genannte Mieter einer Wohnung Beitragsschuldner und hat den Rundfunkbeitrag zu entrichten. Hiermit beantrage ich gemäß § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz Auskunft, wie die Bestimmung ausgelegt werden muss, wenn kein schriftlicher Mietvertrag existiert.“
Ein weiteres Beispiel:
„Gemäß § 3 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist eine Wohnung eine baulich abgeschlossene Raumeinheit. Hiermit beantrage ich gemäß § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz Auskunft über die Mindestgröße der Raumeinheit.“
Hier sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt und die Frage kann gar nicht dumm genug sein, als dass sie nicht beantwortet werden muss.
Framing Manual: So geht die ARD mit den Zwangsgebühren um
Bekanntlich hat die ARD von einer Linguistin ein sogenanntes „Framing Manual“ erstellen lassen, damit die Zuschauer noch besser sprachlich manipuliert werden können. Bezahlt hat das Manual natürlich auch der Melkesel. Noch ein Grund mehr, den Gehirnwäschern das Leben möglichst schwer zu machen.
Teilen Sie diese Gebrauchsanweisung!
Sich juristisch gegen die Zwangsgebühr zu wehren, ist ein Weg, den der Autor zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht empfiehlt. Sobald jedoch einer der zahlreichen Kläger mit seinen noch zahlreicheren Ansätzen einen Erfolg vermelden kann, werden wir wieder berichten. Insbesondere der „Barzahlungsansatz“ von Norbert Häring ist vielversprechend.
Aber noch ist es der bessere Weg, durch die vorher beschriebenen Maßnahmen als Beitragspflichtiger zu einem dicken Verlustgeschäft für die Zwangsgebührensender zu werden. Wenn auf diese Weise die Milch der Melkesel sauer wird, sind die Volkserzieher in einer prekären Lage.
Sie haben es nun in der Hand: Sie können diese Gebrauchsanweisung auf Facebook teilen und so dafür sorgen, dass möglichst viele Beitragszahler die Tipps lesen und danach handeln. Oder Sie tun es nicht – dann ist Ihnen der Dank der Zwangsgebührensender gewiss.