Wer als Unternehmen in Zukunft Staatsgarantien erhält, soll an strenge Bedingungen geknüpft werden, berichtet das Handelsblatt.
Antragsteller müsstenein von externen Sachverständigen begutachtetesUnternehmenskonzept, eine Beschreibung der Investitions- undPersonalpläne und eine ausführliche Wirtschaftlichkeitsrechnungvorlegen, meldet das "Handelsblatt".
Außerdem müssten sie die schriftliche Erklärung einer Bankpräsentieren, dem Unternehmen beim Erhalt einer Bürgschaft aucheinen Kredit zu gewähren. Die Zeitung beruft sich dabei auf dieHinweise für die Beantragung von Bundesbürgschaften, mit denendas Bundeswirtschaftsministerium dem beschlossenen Hilfsfondsbislang noch seine organisatorische Form geben musste.
Entscheidend für die Bewilligung der Bürgschaften sind demBericht zufolge zwei Voraussetzungen: Das betreffendeUnternehmen müsse volkswirtschaftlich förderungswürdig sein, unddas Ausfallrisiko der Staatshilfen müsse - am besten deutlich -unter 50 Prozent liegen.
Der parlamentarische Staatssekretär imWirtschaftsministerium, Hartmut Schauerte, versprach eine zügigeEntscheidung über Hilfen aus dem Rettungsschirm. "Wir müssen dasKunststück schaffen, uns streng an sachlichenEntscheidungskriterien zu orientieren, und zugleich zu raschenBeschlüssen kommen", sagte er der Zeitung. Dies gelte auch fürdas Opel-Rettungskonzept, das der Autobauer am Freitagvorlegen will. Daneben gilt der durch seinen Einstieg beiContinental in Bedrängnis geratene AutozuliefererSchaeffler als Interessent für eine Hilfe aus demRettungsschirm.