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Rote Karte für Hass-Maas

Maas’ Netzwerkdurchsetzungsgesetz steht auf der Kippe, weil es Begriffe wie „Fake-News“ oder „Hate-Speech“ nicht definiere und kein effektiver Rechtsschutz gegen unberechtigte Löschungen besteht.

 

Im Bundestag wachsen die Zweifel, ob das von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geplante und höchst umstrittene so genannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann. Das berichtet die „Berliner Zeitung“ (Mittwoch-Ausgabe).

 

Grund für die Zweifel ist unter anderem ein aktuelles Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das vielfach geäußerte Bedenken neu nährt. Es kommt laut „Bild“-Zeitung zu dem Schluss, dass das Gesetz in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit eingreife, weil es Begriffe wie „Fake-News“ oder „Hate-Speech“ nicht definiere und kein effektiver Rechtsschutz gegen unberechtigte Löschungen bestünde.

 

Die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne), schloss sich dem Tenor des Gutachtens an. „Es ist höchstrichterliche Rechtsprechung, dass man wegen der Meinungsfreiheit einiges auszuhalten hat, auch Schmähkritik“, sagte sie der „Berliner Zeitung“. „Und wir überlassen es Unternehmen zu entscheiden, was rechtswidrig sein soll. Das geht gar nicht.“ Jedenfalls habe auch jemand, der Hassbotschaften poste, Rechte.

 

Zudem sehe der Entwurf keine Clearingstelle vor, um strittige Fälle zu entscheiden. Und schließlich verlange das Hass-Problem einen viel breiteren gesellschaftlichen Ansatz. Künast betonte: „Dem Minister war wichtig, einen Coups zu landen, statt sich dem Thema grundsätzlich zu widmen. Sogfältige Arbeit geht anders. Man kann das Gesetz jetzt nicht verabschieden.“ 

 

Ein Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verwies gegenüber der „Berliner Zeitung“ auf die am Montag stattfindende Experten-Anhörung im Rechtsausschuss zu dem Gesetzentwurf: „Die Anhörung im Rechtsausschuss ist ein wichtiger Termin. Auf ihrer Grundlage wird die Fraktion noch einmal beraten. Außerdem verfolgen wir, was Brüssel dazu sagt.“ In der Europäischen Union wird das Vorhaben mit Skepsis beäugt; dort setzen viele auf freiwilliges Agieren der Netz-Unternehmen.

 

Der Sprecher beklagte zudem den entstandenen Zeitdruck, „weil der Justizminister das Gesetz so spät vorgelegt hat“. Sogar im Justizministerium äußerte man sich zurückhaltend. „Die Beratungen laufen“, erklärte ein Sprecher der „Berliner Zeitung“. „Der Minister ist für sinnvolle Anpassungen offen.“

 

Aus SPD-Fraktionskreisen verlautete unterdessen, dass sich CDU und CSU ihre Zustimmung abkaufen lassen wollten. So sollten von Hassposts Betroffene bei Gericht einklagen können, dass die Namen anonymer Nutzer von Plattformen, die sich dort negativ etwa über Ärzte äußern, offen gelegt werden müssten, da Ärzte zur Unions-Klientel zählten. „Dies wäre“, so heißt es, „das Ende der Anonymität im Netz.“

 

Die Zeit drängt. Die erste Lesung hat im Bundestag zwar bereits stattgefunden. Nach der Anhörung am Montag hat das Parlament aber nur noch zwei Wochen, um etwaige Korrekturen einzuarbeiten und das Gesetz anschließend durchzuwinken. Dies soll laut SPD-Kreisen nun am 30. Juni geschehen. Das wäre der letztmögliche Termin vor der Bundestagswahl. Allerdings gibt es auch in der SPD Bedenken, beispielsweise von Rechtspolitikern.

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass strafbare Inhalte bei Facebook oder anderen sozialen Netzwerken innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden müssen. In komplizierteren Fällen bekommen die sozialen Netzwerke sieben Tage Zeit. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.

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