Wie geht die deutsche Justiz mit Brandanschlägen und Feuerattacken um?
Via Die Kieker
Nun, zum Beispiel so:
Das Landgericht Zwickau verurteilte am 31. Mai 2016 drei Männer für mehrere Jahre zu Gefängnisstrafen, weil sie Molotow-Cocktails auf eine Flüchtlingsunterkunft geworfen hatten. Der älteste Täter erhielt fünf Jahre wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung. Der 36-Jährige sei der Rädelsführer gewesen, hieß es. Ein 35-Jähriger soll viereinhalb Jahre ins Gefängnis, der jüngste Angeklagte (32) drei Jahre und neun Monate. Die Täter waren, als sie die Brandsätze gegen ein als Flüchtlingsheim genutztes Wohnheim warfen, stark alkoholisiert. Zwei Brandsätze trafen eine Scheibe, ein Brandsatz die Fassade. Es brach kein Brand aus, Menschen kamen nicht zu Schaden.
„In den Vernehmungen hatten die Beschuldigten gesagt, sie hätten die Cocktails nicht geworfen, wenn sie gewusst hätten, dass in dem Gebäude Menschen leben. Sie hätten niemanden umbringen wollen. Die Ermittler hielten das für vorgeschoben, da von außen deutlich Möbel und andere Einrichtungsgegenstände sichtbar waren“, schreibt ZEIT online.
Oder so:
Das Landgericht Berlin hat im Prozess gegen sieben junge Syrer und Libyer, die direkt neben dem Kopf eines Obdachlosen mit einem Taschentuch ein Feuer gelegt hatten, den Haupttäter zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Drei Mitangeklagte wurden wegen Beihilfe zu Jugendstrafen von jeweils acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie müssen außerdem jeweils 60 Stunden Freizeitarbeit leisten. Weitere zwei Angeklagte verurteilten die Richter wegen unterlassener Hilfeleistung zu einem Jugendarrest von vier Wochen und jeweils 36 Stunden Freizeitarbeit. Das Gericht ging von einer versuchten gefährlichen Körperverletzung aus. Die ursprüngliche Anklage der Staatsanwaltschaft lautete auf versuchten Mord. Der Mann war nur unverletzt geblieben, weil Fahrgäste die Flammen rechtzeitig löschten.
„Alle sieben jungen Männer hatten eine Tötungsabsicht abgestritten“, schreibt die Deutsche Presseagentur (dpa).