So, wie es Pressefreiheit als Grundrecht gibt, gibt es auch das Recht aufs eigene Bild, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Sollten Journalisten akzeptieren. Die Polizei MUSS, wenn sie von einer möglichen Straftat erfährt, umgehend Feststellungen treffen.
DK | Die aktuelle Debatte um das Agieren eines ZDF-Fernsehteams am Rande einer merkelkritischen Demo am vergangenen Samstag (18.8.18) in Dresden folgt dem klassischen Lehrbuch der Desinformation: Täuschen, tricksen, falsche Fährten legen. Hier einige grundsätzliche Fragen, die seltsamerweise nicht gestellt werden (dürfen):
Wollen wir eine öffentliche Debatte, die sich um einen angeblichen Zeitraum von 45 Minuten dreht, wirklich auf der Basis eines 2-Minuten-Videos führen? Zudem, wenn es von einer der Konfliktparteien, nämlich dem ZDF-Team, erstellt wurde?
So, wie es Pressefreiheit als Grundrecht gibt, gibt es auch das Recht aufs eigene Bild, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Sollten Journalisten akzeptieren.
Die Polizei MUSS, wenn sie von einer möglichen Straftat erfährt, umgehend Feststellungen treffen. Es gibt da kein Ermessen. Die Vorstellung mancher „aktivistischer“ Journalisten, sie könnten sich mit ihrem Presseausweis quasi am Rande des Gesetzes entlang bewegen, ist ebenso typisch wie irrig.
Wenn es stimmen sollte, dass ein Demo-Teilnehmer einem Kameramann die Kamera entreißen/wegschlagen wollte – dann hat dieser doch sicher die 45 Minuten bei der Polizei dazu genutzt, ebenfalls Anzeige zu erstatten? Wenn Nein: Warum wird solches dann behauptet? Wenn Ja: Könnte dies eventuell auch zur Verlängerung der polizeilichen Maßnahme beigetragen haben?
Wie hat sich das TV-Team verhalten, bevor der Demonstrant es aufforderte, das Filmen einzustellen? Dem linken TV-Macher Ginzel und seinen Leute wird vorgeworfen, immer wieder gezielt Demonstranten anzumachen, ihre hilflos-peinlichen Reaktionen zu filmen und dann im Beitrag hübsch zusammenzuschneiden. Nach uns vorliegenden Informationen wurden auch in diesem Fall Demonstranten von dem Team provoziert, etwa mit dem Spruch „fetter Hartz4-Typ“. Ob der ZDF-Chefredakteur Peter Frey dazu noch etwas sagen wird? Oder ist er zu sehr damit beschäftigt, durch das Hochjazzen eines Nebenaspekts davon abzulenken, dass seine Lieblingskanzlerin, der er sooo viel zu verdanken hat, von frechen Bürgern kritische Parolen zu hören bekommt?
Ob der eine motzende Bürger LKA-Mitarbeiter ist oder nicht, ist rechtlich tatsächlich völlig irrelevant. Er macht sich erkennbar nicht strafbar und es ist mehrfach höchstrichterlich geklärt, dass Beamte und öffentlich Bedienstete selbstverständlich an Demonstrationen teilnehmen können. Für den Grünen Cem Özdemir sind aber natürlich nur Staatsbedienstete denkbar, die rot oder grün sind und mit der Antifa gegen das Böse im Lande marschieren. Seine Maske ließ dieser gern so freundlich daherplaudernde Jakobiner fallen: „Wer für Schutz unseres Grundgesetzes zuständig ist, hat bei Organisationen und Parteien, die gegen unsere Verfassung kämpfen, nichts verloren, auch nicht in der Freizeit“, dekretierte er. Wobei natürlich allein das ZDF, die Grünen und Herr Maas bestimmen dürfen, wer wann wie Verfassungsfeind wird.
Vergessen wir also nicht, um was es hier eigentlich geht: Das regierungsnahe ZDF und seine linken Hilfstruppen wollen den öffentlichen Raum von unliebsamen Meinungen säubern, wie sie beispielsweise am Rande des Kanzlerinnenbesuchs deutlich wurden. Dabei gilt doch unverbrüchlich, was das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen deutlich klargestellt hat: „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als subjektive Freiheit des unmittelbaren Ausdrucks der menschlichen Persönlichkeit ein grundlegendes Menschenrecht. Sie umfasst nicht zuletzt die Freiheit, die persönliche Wahrnehmung von Ungerechtigkeiten in subjektiver Emotionalität in die Welt zu tragen. (BVerfG, 1 BvR 2844/13)