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Organspende - Manipulationen

Organspende - Manipulationen statt Lösungen. Nach den schweren Manipulationsvorwürfen gegen Ärzte in Göttingen, Regensburg und München, die Patienten auf der Liste der zum Erhalt von Transplantationsorganen nach oben gemogelt haben, muss man sich fragen, ob es solche Täuschungen nicht auch woanders gibt.

 

von Rolf Ehlers

Nach den schweren Manipulationsvorwürfen gegen Ärzte in Göttingen, Regensburg und München, die Patienten auf der Liste der zum Erhalt von Transplantationsorganen nach oben gemogelt haben, muss man sich fragen, ob es solche Täuschungen nicht auch woanders, vielleicht sogar zuhauf, gegeben hat und weiter gibt. Für die Ärzte, die ihren leidenden Patienten nur helfen wollen, kann man sogar Verständnis aufbringen. Beim Thema Organspende erleben wir aber seit langer Zeit und bis in die letzten Tage hinein Manipulationen und Täuschungen durch Politik und Medien, für die es kein Verständnis geben kann.


(1)  Die Reformlüge

Ab dem 1.11.2012 gilt eine Neuregelung des Transplantationsgesetzes (TPG), die als Reform mit dem Namen Entscheidungslösung  vorgestellt worden ist.

Der Bundesgesundheitsminister Bahr (FDP) erklärt die angeblich wichtige Änderung – wörtlich - so:

„Mit der Einführung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz wird jeder Bürger und jede Bürgerin in die Lage versetzt, sich regelmäßig und eigenverantwortlich mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft zu befassen und die jeweilige Entscheidung auch zu dokumentieren. Diese Entscheidungslösung ist ein wichtiger Baustein, um die Bedeutung der Organspende in das Bewusstsein der Menschen zu rufen. www.bmg.bund.de

 

Diese Erklärung ist ganz und gar selbsterläuternd. Sie bekräftigt nichts als die Tatsache, dass der Gesetzgeber das Transplantationsgesetz inhaltlich überhaupt nicht geändert hat.  Schon seit eh und je werden wir von der Politik, die sich dazu neben den Medien auch der halboffiziösen Deutschen Stiftung Organspende e.V. bedient, umfassend über den Bedarf an Ersatzorganen aufgeklärt und werden nicht nur aufgeklärt, sondern regelrecht bedrängt, uns als Organspender eintragen zu lassen. Schon bisher wurden wir also umfänglich „in die Lage versetzt, (uns) regelmäßig und eigenverantwortlich mit der Frage der Spendenbereitschaft zu befassen und „die jeweilige Entscheidung auch zu dokumentieren.“ Übrigens: was sind das nur für hilflose Sprachartisten, die diese amtlichen Formulierungen gedrechselt haben?! 

Neu ist nur, dass alle Bürger über 16 Jahre jetzt noch einmal (und später wieder) „aufgeklärt“ und bedrängt werden sollen.

 

(2)   Das Verschweigen der bekannten perfekten Lösung

Ich hatte mir schon in den 80er Jahren Gedanken darüber gemacht hatte, wie man die Diskrepanz zwischen den nach Umfragen zu  72 % spendenbereiten Bundesbürgern und der Zahl von nur 14 % von registrierten Organspendern beheben könnte und schrieb die DSO und alle möglichen Behörden bis hin zum Bundespräsidenten an, ohne Erfolg. Später stellte ich fest, dass Andere, etwa die bekannte, 2008 verstorbene, Fernsehmoderatorin Sigrid Harreis, zu genau denselben Schlussfolgerungen gekommen waren wie ich. Der dem Tode geweihte Sohn von Frau Harreis hatte eine neue Niere und damit ein neues Leben bekommen, was sie zum Nachdenken gebracht hatte. Sie erklärte Ihre Lösung bei einer Gelegenheit sogar im Fernsehen, niemand aber griff ihre Initiative auf.

Im Forum Organspende und Transplantation stellte ich am 13.5.2004 meine mit der von Frau Harreis übereinstimmend gefundenen Lösung erstmals der beschränkten Öffentlichkeit eines Internetforums vor,

 http://www.transplantation-information.de/

über die ich später wiederholt in Blogs berichtete,

http://www.readers-edition.de/

Die Lösung ist schnell erklärt:

·       Es wird ein Zentrales Bundesregister für die Organspendenbereitschaft geführt. Ist jemand dort registriert, braucht man nicht nach einem Ausweis zu suchen. Ist der Hirntod festgestellt und findet sich ein Eintrag im Register, können Organe entnommen werden.

·       Bei jeder Ausgabe eines Personalausweises oder eines anderen Ausweispapiers sieht die Behörde in das Register. Befindet sich dort keine Eintragung, bereitet sie ungefragt eine Organspendenerklärung vor, die dem Bürger ausgehändigt wird. Was dieser damit macht, ist seine Sache.  

Diese simple Regelung, die auch datenschutzrechtlich keinen Bedenken begegnen kann, lässt dem Bürger die volle Freiheit, sich bei der Ausweisannahme oder später zu entscheiden. Sinnigerweise gibt man dem umworbenen Spender einen Freiumschlag mit.

Ich schrieb schon damals: „Die Regelung wird ohne jeden Zweifel die Zahl der Organspender vervielfachen helfen und unsägliches Leid der Wartenden und Enttäuschten vermeiden. Auch wird die Auswahl der Organe verbessert, weshalb es weniger Abstoßungen gibt. Der bankrotte Staat wird zudem jährlich viele Milliarden Euro einsparen. Nur die Hersteller von Geräten zur Blutwäsche etc. müssen sich auf andere Tätigkeitsfelder verlegen.“

Auf dem Papier hatte ich mit meinem Vorstoß zwischenzeitlich einen einzigen Erfolg, der aber sehr beachtlich war. Horst Seehofer, kurz bevor er aus dem Amt des Bundesgesundheitsministers  1998 ausschied, versprach mir  schriftlich, sich im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte  für „meine“ Lösung einzusetzen. Seine Nachfolgerin Andrea Fischer äußerte bei einer Gelegenheit öffentlich, dass sie sich für diese Kartenlösung einsetzen wolle. Ulla Schmidt, die schon Anfang 2001 im Amt folgte, hatte dazu nach außen keine Meinung.

 

(3)   Das Verschweigen der Probleme der korrekten Hirntodfeststellung

Die Sinnhaftigkeit des Kampfes um die bestmögliche Nutzung der Bereitschaft zur Organspende steht und fällt mit der Sicherheit, dass die angeblich verstorbenen Menschen, denen Organe entnommen werden, auch wirklich tot sind. Ich gehe für die Zukunft hoffnungsfroh davon aus, dass es technisch absolut sichergestellt werden kann, dass niemand aufgeschnitten wird, dessen Gehirn und Körper noch Funktionen haben, die man zum menschlichen Leben zu zählen hat. Damit meine ich nicht Nervenzuckungen und Muskelbewegungen, wie man sie sehen kann, wenn man beim Schlachten eines Huhns nach dem Abschlagen des Kopfes nicht den Körper festhält. Der Körper fliegt dann nämlich noch viele Meter weit weg.

 

Früher meinte man, der Mensch sei tot, wenn er nicht mehr atmet und sein Herz nicht mehr schlägt. Das reicht für die Fälle der Entnahme von Organen ganz offensichtlich nicht, weil in seltenen Fällen dennoch das Bewusstsein und das Gefühlsleben nicht beseitigt sein. Heute verlangt man den Nachweis fehlender Funktion von Groß-, Kleinhirn und Hirnstamm, misst aber offenbar nur in den äußeren Randbereichen dieser Regionen. Sinniger Weise begnügt sich jeder Arzt, wenn keine Organentnahme stattfinden soll, mit der Feststellung der Atemstillstandes und der Beendigung der Herztätigkeit.

 

In der Öffentlichkeit wird leider gar nicht thematisiert, dass beim Bestehen des Interesses an der Nutzung von Organen nur noch die Hirntodfeststellung  gilt. Herzschlag und Atmung dürfen durchaus noch in Funktion sein. Sind sie es nicht, wird eben künstlich beatmet. Dummerweise ist es so, dass das gar nicht anders geht. Werden die Organe nämlich länger Zeit nicht durchblutet, taugen sie nicht mehr für eine Transplantation! Über die Qualität und Zuverlässigkeit der Hirntodfeststellung muss man sich daher ganz besondere Gedanken machen. Betroffen von diesen Fragen sind alle Menschen, nicht nur die sogenannten Experten. Es ist daher ein Unding, dass die Allgemeinheit da künstlich dumm gehalten wird. Wer sich nicht auf die Suche nach den Kriterien der Todesfeststellung macht, darf nach dem Willen des Gesetzgebers und des Gesundheitsministeriums offenbar im wahrsten  Sinne des Wortes „dumm sterben.“

 

In vielen Fällen, in denen man im oder am Gehirn keine Aktivität mehr feststellen kann, sind die Lebensfunktionen des Körpers noch erhalten, möglicherweise aber nicht nur die von Organen, Muskeln und Bindegewebe. Denn es wurde beobachtet, dass  Hirntote noch Nahrung verdauen und damit ihre Körperzellen, das Bindegewebe und die Organe versorgen. Auch die Ausscheidung funktioniert noch. Beachtlich ist, dass sie sogar ihre Körpertemperatur regeln und auf Schmerzreize reagieren. Selbst ihre Immunabwehr funktioniert noch. Eigentlich sind nur – vermutlich – das Bewusstsein und die höheren Hirnfunktionen abgeschaltet. Versorgt wird das ganze Gehirn noch immer. Selbst Schwangerschaften wurden bei festgestellt hirntoten Frauen noch viele Wochen bis hin zur Geburt lebenden Nachwuchses fortgesetzt. Als hirntot erklärte Menschen im Wachstumsalter wachsen übrigens normal weiter. www.taz.de/!60829

 

Der Unterschied zwischen solcherart hirntoten Menschen mit voll funktionsfähigen körperlichen und neuronalen Systemen zu den Patienten im Dauerkoma ist nur der, dass keine Erwartung mehr besteht, dass der Mensch mal wieder aufwachen könnte.  Nur kann man sich da auch mal schwer irren! Nur angesichts der weiteren Versorgung von Körper und Hirn kann man verstehen, dass über – immerhin sehr seltene - Fälle berichtet wird, in denen ärztlich für hirntot erklärte Menschen wieder zu Bewusstsein kamen und weiter lebten. Man natürlich nie ganz sicher sein, dass bei der Todesfeststellung geschlampt worden war. www.bild.de

 

Es dient nicht unbedingt der Förderung der Organspendenbereitschaft, dass die Diskussion über die Voraussetzungen der Feststellung des Hirntodes nicht öffentlich geführt wird. Wer weiß, ob sich nicht viele Menschen angesichts der plakativen Darstellung des Leids der Kranken, die dringend auf Spenderorgane angewiesen sind, zwar nach außen und vor ihrem eigenen Bewusstsein für eine Spendenbereitschaft aussprechen, die Beschaffung des Ausweises aber hinausschieben, weil sie eine innere Angst davor haben, trotz bestehender Erlebnisfähigkeit und vielleicht sogar der Möglichkeit des Wiedererwachens in Teile geschnitten zu werden?! 

 

Auf der anderen Seite muss man aber sehen, dass mit der Beerdigung oder dem Verbrennen des Körpers genau wie bei der kompletten Zerteilung des Körpers ohnehin jedwede menschliche Aktivität beendet wird. Wenn die Bedenken der Kritiker nicht einfach weggewischt werden, und wenn durch die Art der Todesfeststellung und weiteren Behandlung  sichergestellt wird, dass jedwedes menschliche Gefühl unwiederbringlich abgeschaltet ist oder wird, entfallen solche Bedenken.

 

Bekannt sind solche Sorgen bei der Erdbestattung im Sarg, weil früher mehr noch als heute über die  Fälle berichtet wurde, dass Menschen nur scheintot waren und lebendig begraben wurden. In allen Zeiten haben sich Menschen Vorkehrungen einfallen lassen, dass sie ja nicht einmal lebend zwei Meter unter der Erde im Sarg aufwachen, um hilflos zu versuchen, sich mit bloßen Händen aus dem Sarg heraus zu kratzen. Nicht wenige Menschen ziehen heute deshalb die Feuerbestattung vor, weil dabei die Endgültigkeit des Todes ganz sicher ist. Sie ist es allerdings auch dann, wenn die ersten Schnitte in den Körper erfolgt und die Organe entnommen sind. Der schäbige Rest wird ja ohnehin  verbrannt, sodass es eine wahre Verschwendung ist, „gute“ Organe einfach zu vernichten.

 

Menschen, die an ein Weiterleben nach dem Tode glauben, haben oft eine besondere differenzierte Einstellung zur Organentnahme. Manche meinen, der Körper dürfe nicht zerstört werden, damit die Seele ihn – gleichwie – noch nutzen könne. Einig berichten, dass sie Verstorbene in ihrer neuen geistigen Welt „besucht“ hätten und berichten, dass ihnen die Zerteilung ihres Körpers bei ihrer „Weiterentwicklung im Jenseits“ in den dem Tode gefolgten Leben und sogar späteren Inkarnationen erheblich geschadet hätte (so Jana Haas, Jenseitige Welten, MensSana-Knaur, 2012).

 

Aber bleiben wir doch auch beim fatalen Thema des Todes auf dem Teppich! Wenn wir so verletzt werden, dass die Entscheidung gefallen ist, dass wir entweder im Sarg in den Boden versenkt werden und  dort von Maden und anderen ekligen Tierchen zerlegt oder im Krematorium zu Asche verbrannt werden, liegt es doch nahe, dass nutzbare noch funktionsfähige Organe vor der Vernichtung des Rests anderen Menschen zur Verfügung gestellt werden, damit sie damit überleben können.

 

(4)   Der Fehler der Zustimmung durch Dritte

Wo der Bundestag sich schon einmal mit einer (angeblich) wesentlichen Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) beschäftigte, hätte er doch gleich einen schweren Fehler im Gesetz  beseitigen können, indem er die  heute mögliche Zustimmung Dritter zur Organentnahme beseitigte. Heute würde man kaum noch einmal auf die Idee kommen, ein solches Ungetüm wie den § 4 TPG in die Welt zu setzen. Dort heißt es:

„(1) Liegt dem Arzt, der die Organ- oder Gewebeentnahme vornehmen oder unter dessen Verantwortung die Gewebeentnahme nach § 3 Abs. 1 Satz 2 vorgenommen werden soll, weder eine schriftliche Einwilligung noch ein schriftlicher Widerspruch des möglichen Organ- oder Gewebespenders vor, ist dessen nächster Angehöriger zu befragen, ob ihm von diesem eine Erklärung zur Organ- oder Gewebespende bekannt ist. Ist auch dem nächsten Angehörigen eine solche Erklärung nicht bekannt, so ist die Entnahme unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3, Satz 2 und Abs. 2 Nr. 2 nur zulässig, wenn ein Arzt den nächsten Angehörigen über eine in Frage kommende Organ- oder Gewebeentnahme unterrichtet und dieser ihr zugestimmt hat. Kommt eine Entnahme mehrerer Organe oder Gewebe in Betracht, soll die Einholung der Zustimmung zusammen erfolgen. Der nächste Angehörige hat bei seiner Entscheidung einen mutmaßlichen Willen des möglichen Organ- oder Gewebespenders zu beachten. Der Arzt hat den nächsten Angehörigen hierauf hinzuweisen. Der nächste Angehörige kann mit dem Arzt vereinbaren, dass er seine Erklärung innerhalb einer bestimmten, vereinbarten Frist widerrufen kann; die Vereinbarung bedarf der Schriftform.


(2) Der nächste Angehörige ist nur dann zu einer Entscheidung nach Absatz 1 befugt, wenn er in den letzten zwei Jahren vor dem Tod des möglichen Organ- oder Gewebespenders zu diesem persönlichen Kontakt hatte. Der Arzt hat dies durch Befragung des nächsten Angehörigen festzustellen. Bei mehreren gleichrangigen nächsten Angehörigen genügt es, wenn einer von ihnen nach Absatz 1 beteiligt wird und eine Entscheidung trifft; es ist jedoch der Widerspruch eines jeden von ihnen beachtlich. Ist ein vorrangiger nächster Angehöriger innerhalb angemessener Zeit nicht erreichbar, genügt die Beteiligung und Entscheidung des zuerst erreichbaren nächsten Angehörigen. Dem nächsten Angehörigen steht eine volljährige Person gleich, die dem möglichen Organ- oder Gewebespender bis zu seinem Tode in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahegestanden hat; sie tritt neben den nächsten Angehörigen.“

 

Mit dieser Regelung liegt die Verfügung über den Körper des Organspenders ganz in den Händen des jeweils dem befragenden Arzt auf die Schnelle erreichbaren nächsten Angehörigen oder der im Range den Angehörigen gleichen (!) Personen, die „ihm bis zu seinem Tode in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahgestanden“ haben.  Liegt also eine einschränkende Verfügung zuhause in der Ecke oder sogar in den Akten eines beauftragten Notars, und weiß der befragte Angehörige oder Nahestehende nichts davon, genügt dessen Entscheidung. Mehrere „Berechtigte“ „sollen“ sich einvernehmlich entscheiden. Streit ist da vorprogrammiert. Was ist, wenn einer von vielen nicht will? All diese Probleme lassen sich nur, dann aber auch komplett, lösen durch ein amtliches Organspendenregister. Nur wer dafür gesorgt hat, dass dort seine Zulassung einer Organspende eingetragen ist, steht mit seinem Körper für den Zugriff zur Verfügung. Was er irgendwann einmal zu diesem Thema zu Angehörigen oder Nahestehenden gesagt hat, ist nicht relevant. Überhaupt haben sie nur dann keine Gelegenheit, auch gegen den ihnen bekannten Willen des Betroffenen für die Organentnahme zu stimmen. Das Gesetz geht ziemlich blauäugig davon aus, dass Angehörige und Nahestehende generell gutwillig sind. Aber es fällt doch leicht, nach eigenem Gusto zu entscheiden, wenn der Verstorbene doch endlich mal nicht mehr widersprechen kann! Oder sollte man annehmen, dass es diesem Gesetzgeber ziemlich gleich ist, was da entschieden wird, wenn nur am Ende Ruhe herrscht?

 

Bei allem Interesse an der Bereitstellung vieler Organe für notleidende Patienten darf man einen solchen lockeren Umgang mit der Entscheidungsgewalt des Menschen über das Schicksal seiner eigenen sterblichen Hülle nicht pflegen! Noch weit unerträglicher ist allerdings die in Österreich eingeführte Widerspruchslösung, wo jeder menschliche Körper nach transplantierbaren Organen ausgeweidet werden darf, wenn der Betroffene nicht zu Lebzeiten nachweislich schriftlich die Nutzung untersagt hat. Das ist eine Regelung, die unserem so kultivierten Nachbarland einfach nicht würdig ist.

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