Mehrere Bundesländer wollen einen längeren Insolvenzschutz für krisengeplagte Unternehmen. "Da bei den Bundeshilfen für einige Unternehmen weiterhin Auszahlungsprobleme bestehen, wäre eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht konsequent", sagte der niedersächsische Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) dem "Handelsblatt" (Freitagausgabe).
"Eine mögliche Verlängerung würde vor allem den Unternehmen zugutekommen, die zwischen November 2020 und Februar 2021 Corona-Hilfen beantragt, aber noch kein Geld erhalten haben."
Auch Saarlands Wirtschaftsministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) plädiert für eine längere die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. "Bundeslockdown verhängen und gleichzeitig die geschlossenen Unternehmen von der Insolvenz-Klippe stoßen, geht nicht zusammen", sagte Rehlinger dem "Handelsblatt". Die Bundesregierung müsse eine "tragbare Lösung" für gebeutelte Unternehmen finden.
Der Bundestag hatte die Insolvenzantragspflicht Anfang des Jahres für Unternehmen mit einem Anspruch auf Corona-Hilfen bis Ende April ausgesetzt. Ohne eine Verständigung in der Großen Koalition greift die Antragspflicht ab Mai wieder. Der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) hält einen längeren Insolvenzschutz nicht für zwingend notwendig. Er begründet dies etwa damit, dass sich die Hilfen für besonders hart getroffene Unternehmen "deutlich verbessert" hätten.
Der Bund gleiche inzwischen Umsatzausfälle mit verbesserten Fixkosten-Erstattungen nahezu vollständig aus und stärke so auch das Eigenkapital. "Wenn er die verbesserte Überbrückungshilfe verlängert und die EU für einen erhöhten Beihilferahmen gewinnt, wäre eine verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht entbehrlich", sagte Pinkwart dem "Handelsblatt".
Foto: Wegen Coronakrise geschlossener Laden, über dts Nachrichtenagentur