Netzbetreiber dürfen ab 2024 bei Überlastung den Strombezug einschränken. Wie soll das technisch funktionieren? Was bedeutet das in der Praxis? Michael Mross im Expertengespräch.
Eine nicht ganz neue Erkenntnis: Haushalte, die elektrisch heizen und E-Autos laden, verbrauchen mitunter mehr Strom, als lokale Netze zur Verfügung stellen können. Ab Januar kann die Energie nun gedrosselt werden, wenn der Strom knapp wird.
In Deutschland werden immer mehr Elektroautos und Wärmepumpen verkauft. Wenn beide gleichzeitig Strom brauchen – etwa an kalten Winterabenden, an denen Menschen ihre Heizung hochdrehen und ihr E-Auto laden möchten – kann das zum Problem für Verteilnetze werden, konkret für die Niederspannungsleitungen auf den letzten Kilometern zu den Häusern.
Die Bundesnetzagentur hat für solche Fälle nun Regeln aufgestellt: Netzbetreiber dürfen ab Januar 2024 den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen zeitweise einschränken, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. Dabei müsse aber "eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen", teilte die Bundesnetzagentur mit. Wie soll das technisch funktionieren?
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