Die neue Version, die als "Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention" dem Bundesrat zur Stellungnahme zugegangen ist, verdächtigt jeden Bürger, Geld waschen zu wollen oder den Terrorismus zu finanzieren, wenn er Beträge ab 1.000 EUR bar bezahlt. Piratenpartei: «In seinem unstillbaren Überwachungswahn will Herr Schäuble nun auch vom Finanzministerium aus die Bürgerrechte abbauen». - Konsequenzen beim Kauf von Edelmetallen.
Die Piratenpartei verurteilt den Entwurf der Bundesregierung für ein neues Geldwäschegesetz. Das Finanzministerium versucht, damit eine umfassende staatliche Überwachungsmöglichkeit über die wirtschaftlichen Geschäftsbeziehungen in Deutschland zu schaffen und den Gebrauch von Bargeld und elektronischen Zahlungsmitteln massiv einzuschränken.
Ohne Vorliegen eines konkreten Anlasses sollen die Vorschriften des erst 2008 geänderten Geldwäschegesetzes erheblich verschärft werden. Wieder ist es der Kampf gegen den Terror, mit dem zusätzliche staatliche Überwachungsmöglichkeiten begründet werden.
«In seinem unstillbaren Überwachungswahn will Herr Schäuble nun auch vom Finanzministerium aus die Bürgerrechte abbauen», vermutet Bernd Schlömer, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei, und sagt weiter: "In unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat haben die Bürger ein Recht darauf, Güter zu handeln und zu bezahlen, ohne dabei beschnüffelt zu werden."
Der Entwurf ist selbst für Rechtsexperten sprachlich kaum verständlich. Er schafft erhebliche Rechtsunsicherheit und belastet besonders kleine und mittlere Unternehmen schwer mit zusätzlichen bürokratischen Auflagen und Pflichten. Die neue Version, die als "Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention" dem Bundesrat zur Stellungnahme zugegangen ist, verdächtigt jeden Bürger, Geld waschen zu wollen oder den Terrorismus zu finanzieren, wenn er Beträge ab 1.000 EUR bar bezahlt oder im Gesetzesentwurf als "E-Geld" bezeichnete Zahlungsmittel wie z.B. die Paysafecard verwendet.
Die Piratenpartei dankt in diesem Zusammenhang dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag für die Hinweise auf die gravierenden Grundrechtsbedenken. In der Stellungnahme des DIHK zum Gesetzesentwurf heißt es unter anderem, dass in der Bundesrepublik Deutschland "Personen nur dann als verdächtig behandelt [werden], wenn sie durch ihr konkretes Verhalten Veranlassung zu Ermittlungen gegeben haben". In der abschließenden Bewertung wird festgestellt, dass mit dem Gesetz "Unternehmen zur Sammlung von Daten über ihre Kunden verpflichtet [werden], für deren Ermittlung der Staat [...] wegen des Verbots der Rasterfahndung eine Rechtsgrundlage auch gar nicht schaffen kann."
«Der Entwurf zeigt wieder einmal, dass es dem Gesetzgeber weder um Sicherheit noch Freiheit für die Bürger geht, sondern der staatliche Kontrollwahn im Namen des Terrorismus nun auch auf Unternehmen ausgeweitet werden soll», kommentiert Schlömer.
Das neue Geldwäschegesetz dürfte besonders den Kauf von Edelmetallen behindern. Wer demnächst Gold oder Silber kauft, kann dies nur noch gegen Vorlage seines Ausweises tun und muss seine Identität ab 1000 Euro preisgeben. Oder anders ausgedrückt: Wer ab 2012 für mehr als 1000 Euro Gold kauft und bar bezahlt, gilt als potenzieller Geldwäscher und wird sicherheitshalber von den Behörden registriert. Das gilt natürlich auch für jede andere Ware.