Steinmeier schließt Grundgesetz-Änderung wegen Euro-Krise nicht aus. "Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat dem Gesetzgeber die Grenzen aufgezeigt. Sie fordert die Politik auf, bei der Übertragung von Hoheitsrechten auch die rechtlichen und, wenn notwendig, auch die verfassungsrechtlichen Konsequenzen zu ziehen. Dass das notwendig sein wird, kann ich nicht ausschließen".
Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Frank-Walter Steinmeier (SPD), hat als Konsequenz aus der Staatsschuldenkrise und der stärkeren finanzpolitischen Zusammenarbeit einiger EU-Staaten eine Änderung des Grundgesetzes nicht ausgeschlossen. "Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat dem Gesetzgeber die Grenzen aufgezeigt. Sie fordert die Politik auf, bei der Übertragung von Hoheitsrechten auch die rechtlichen und, wenn notwendig, auch die verfassungsrechtlichen Konsequenzen zu ziehen. Dass das notwendig sein wird, kann ich nicht ausschließen", sagte Steinmeier der "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe).
Nach der Isolierung Großbritanniens beim jüngsten Ratstreffen der EU rechnet Steinmeier mittelfristig mit einem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU. "Ich fürchte, der entscheidende Schritt für ein Ausscheiden Großbritanniens aus der EU ist getan", sagte Steinmeier. "Wenn die regelmäßige Veranstaltungsform der EU ein Europa der 26 ohne Großbritannien wird, dann ist ein Entfremdungsprozess unvermeidbar und am Ende unumkehrbar."
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