Zahlreiche steuerliche Änderungen lassen am Jahreswechsel die Aktivitäten im Bundesfinanzministerium 2019 erkennen. So steigt etwa der Grundfreibetrag für Einzelpersonen auf nun 9.000 Euro. Aktionäre und Investoren müssen zumindest bei der Kapitalertragssteuer keine Änderungen hinnehmen. Diese bleibt weiterhin bei 25 Prozent bestehen. Das jährliche Einkommen wird wiederum durch neue Freibeträge für Kinder gestützt. In Zukunft liegt dieser Freibetrag bei 4980 Euro.
Fusion zweier Banken?
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Ein Beitrag von Leonhard Kringel.