Im Online-Shop bei Amazon entdeckte ein Besucher vor einiger Zeit ein Angebot, welches zu gut schien, um wahr zu sein. Tatsächlich gab es dabei auch einen Haken, es handelte sich um ein sogenanntes generalüberholtes Gerät, welches bei Amazon als „refurbished“ bezeichnet wird. Verbraucherschützer sahen sich den Fall genauer an und brachten ihn vor Gericht, wo sie jetzt Recht bekamen.
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Ein Beitrag von Robert Sasse.