Glarus (awp) - Die Glarner Kantonalbank (GLKB) zieht ein Gerichtsurteil zu einer Schadenersatzklage gegen ehemalige Organe nicht an das Bundesgericht weiter. Das Obergericht des Kantons Glarus hatte davor die Klage an die Erstinstanz, das Kantonsgericht, zurückgewiesen.
Die Schadenersatzklage der Glarner Kantonalbank gegen ehemalige Organe gehe damit zurück an das Kantonsgericht, teilte die Bank am Montag mit. Weder die Bank noch die Beklagten ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von awp Finanznachrichten