St. Gallen (awp/sda) - Vier Betreiber von Atomkraftwerken sind mit einer Beschwerde gegen die Erhöhung der Beiträge für die Stilllegung der Anlagen und die Entsorgung radioaktiver Abfälle vor Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt. Der Entscheid kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hält fest, dass für die Erhöhung der Beiträge um 30 Prozent eine ausreichende gesetzliche Grundlage bestehe. Zuständig für die Festlegung der Beiträge ist ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von awp Finanznachrichten