"Nur auf die Inzidenz abzustellen ist bei derartig drastischen Maßnahmen willkürlich, weil die reine Inzidenz davon abhängt wie viel getestet wird. Dies ist manipulierbar."
Das Bundeskabinett hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Damit müssen sich die Menschen in weiten Teilen Deutschlands auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen.
Ab einer Infektionsrate von 100 Fällen pro 100 000 Einwohnern binnen einer Woche müssen Landkreise oder kreisfreie Städte unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 05 Uhr am nächsten Morgen verhängen.
Die bundesweite Regelung soll eine einheitliche Umsetzung von Corona-Schutzmaßnahmen sicherstellen. Bisher wurden solche Maßnahmen per Verordnung von jedem Bundesland zum Teil unterschiedlich umgesetzt.
Willkürstaat
Beachtenswerter Beitrag des ehemaligen Vorsitzenden des deutschen Richterbundes Jens Gnisa.