Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat vor einer vorschnellen Einrichtung eines nationalen Impfregisters zur zentralen Erfassung von Impfdaten gewarnt. "Die Politik sollte dringend zuerst ganz konkret die Ziele benennen, die sie erreichen will", sagte er dem "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe). Dann könne man beurteilen, "ob dafür ein zentrales Impfregister notwendig ist oder nicht", sagte Kelber.
"Das sollte der erste Schritt sein." Kritik äußerte der Datenschützer an der Ausgestaltung der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, wonach Beschäftigte vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen müssen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind. "Die Regelung ist an einigen Stellen noch interpretationsbedürftig, was die genaue Ausführung betrifft", sagte Kelber. "Kritisch sehe ich, dass die Nachweise personen- und statusspezifisch dokumentiert und die Daten bis zu sechs Monate aufgehoben werden können." Das sei in den meisten Fällen unnötig. Für die Zutrittskontrolle genüge der entsprechende Nachweis. "Die personengenaue Speicherung sensibler Gesundheitsdaten ist dafür nicht erforderlich." Zugleich trat Kelber dem Vorwurf entgegen, der Datenschutz schränke den Gesundheitsschutz ein. Wer das behaupte, habe sich offensichtlich mit dem Thema nicht beschäftigt. "Keine einzige Maßnahme zur Pandemiebekämpfung ist am Datenschutz gescheitert", so der Datenschützer. Zudem sei auch der Datenschutz in der Pandemie eingeschränkt worden. Etwa bei der Übertragung von Passagierdaten, der Kontaktdatenerhebung in Restaurants oder der Registrierung, wenn man in ein Krankenhaus gehe.
Foto: Impfstelle, über dts Nachrichtenagentur