Nicht nur der Leibwächter des Terroristen-Anführers Osama Bin Laden erhielt Asyl. Auch andere Mörder, Drogenhändler, Schwerverbrecher genießen deutsches Asyl, weil sie wegen zu strenger Strafen nicht in Heimatländer zurückgeführt werden dürfen. Ein neuer BAMF-Skandal bahnt sich an.
Ein besonders absurder "Asylfall"
Ein Leibwächter des Terroristen-Anführers Osama Bin Laden wohnt in Bochum und gilt als Gefährder. Er kassiert 1100 Euro plus Zusatzleistungen vom Sozialamt. Abgeschoben werden darf er nicht, weil in der Heimat angeblich Folter droht.
Noch verrückter - Terrorist als Asylgrund:
Eine wachsende Zahl von Afghanen gibt bei Asylgesprächen bereitwillig an, in ihrem Heimatland als Taliban-Kämpfer aktiv gewesen zu sein. Mit der Selbstbezichtigung wollen die Asylsuchenden offenbar eine drohende Abschiebung nach Afghanistan verhindern, berichtet die "Welt" unter Berufung auf deutsche Sicherheitskreise.
Aber das ist nur die Spitze des Eisbergs.
Es bahnt sich nämlich ein neuer, unfassbarer Asyl-Skandal an: Mörder, Drogenhändler, Vergewaltiger und andere Schwerverbrecher finden im Schutz des Asylrechts in Deutschland Zuflucht!
Das belegen interne Schreiben aus Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge an das Sicherheitsreferat in der Nürnberger BAMF-Zentrale, die BILD vorliegen.
Ein Fall:
"Ich habe 40 Menschen ermordet und will Asyl"
Oftmals berufen sich Asylbewerber auf schwere Straftaten, die sie (angeblich oder tatsächlich) in der Heimat begangen haben. Der Grund: Deutsches und internationales Recht bewahrt sie davor, nach den Gesetzen des Heimatlandes bestraft zu werden – unter anderem mit Folter und Todesstrafe. In der Regel schützt die Schwerkriminellen ein Abschiebeverbot deutscher Gerichte.
BILD wollte vom BAMF wissen wieviele Verbrecher in Deutschland Asyl genießen. Die Fälle wurden teils dokumentiert.
Doch das BAMF mauert. Keine Auskunft. Angeblich Datenschutz. Dabei ging es gar nicht um Identitäten von Personen, sondern lediglich um die Frage, wieviele Kriminelle bei uns Asyl genießen. Doch diese Frage blieb unbeantwortet.