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Rückholaktion Osama-Wächter, AfD: Gerichte Totengräber des Rechtsstaats

Gauland: "Es darf nicht sein, dass das Recht eines potentiellen Terroristen höher eingestuft wird als die Sicherheit der eigenen Bürger."

 

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Rückholung des ehemaligen Leibwächters von Osama bin Laden, Sami A., nach Deutschland, teilt der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Alexander Gauland, mit:

„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, dass der von den deutschen Behörden als Gefährder eingestufte ehemalige Leibwächter Osama bin Ladens, Sami A., nach Deutschland zurückgeholt werden muss, macht mich fassungslos. Durch diese Entscheidung macht sich Deutschland in der ganzen Welt lächerlich. Deutschland droht damit endgültig zum Ruheraum und Paradies für islamistische Gefährder zu werden.

Es darf nicht sein, dass das Recht eines potentiellen Terroristen, dem die Sicherheitsbehörden jederzeit schwere Straftaten zutrauen, höher eingestuft wird als die Sicherheit der eigenen Bürger.

Ich fürchte, dass durch diese völlig unverständliche Entscheidung das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat schweren Schaden nimmt. Es besteht die Gefahr, dass deutsche Gerichte durch solche Entscheidungen zum Totengräber des Rechtsstaats werden.“

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