Die EU-Kommission verklagt Polen wegen der umstrittenen Justizreform vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Das polnische Gesetz über das Oberste Gericht verstoße gegen EU-Recht, da es den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und insbesondere auch der Unabsetzbarkeit von Richtern untergrabe, teilte die Brüsseler Behörde am Montag mit. Die polnische Regierung habe die rechtlichen Bedenken der Kommission nicht ausräumen können.
Durch die Umsetzung der umstrittenen Pensionsregelung bestehe die Gefahr eines "schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens" für die richterliche Unabhängigkeit in Polen und damit für die Rechtsordnung der EU, so die Kommission weiter.
Deshalb habe man am Montag beschlossen, die nächste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens einzuleiten. Mit dem neuen polnischen Gesetz wird das Pensionsalter für Richter am Obersten Gericht von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt.
Damit könnten 27 der 72 derzeit amtierenden Richter zwangsweise in den Ruhestand geschickt werden. Auch die Erste Präsidentin des Obersten Gerichts ist von der Maßnahme betroffen.
Foto: EU-Kommission in Brüssel, über dts Nachrichtenagentur