Dies ist die offizielle Verlautbarung zum Thema Grippe-Impfung von der Bundesregierung
Wer sich gegen die "Neue Grippe" A(H1N1) impfen lassen möchte, soll diese
Möglichkeit bekommen. Die Krankenkassen übernehmen für die Hälfte der gesetzlich
Krankenversicherten die Kosten für die Impfung.
Das legt die Ministerverordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen
Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza fest, die von
der Bundesregierung beschlossen wurde. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt
sagte dazu: "Die Impfung bietet einen wirksamen Schutz. Nach wie vor verlaufen
die Erkrankungen an der Neuen Influenza in Deutschland ganz überwiegend mild. Mit
Zunahme der Fallzahlen ist allerdings auch mit dem Auftreten schwerer
Erkrankungs- oder Todesfälle zu rechnen. Deshalb ist es richtig, Vorsorge zu
treffen. Jeder, der geimpft werden möchte, wird eine Impfung bekommen."
Die Organisation der Impfung ist Aufgabe der Länder. Zum Schutz vor der neuen
Grippe haben die Länder zunächst für 25 Millionen Menschen Impfstoff bestellt. In
einem Gespräch mit Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt haben sich die Kassen
verpflichtet, die Impfkosten für bis zu 50 Prozent der Versicherten aus eigenen
Mitteln zu übernehmen. Wenn sich mehr als die Hälfte der Versicherten impfen
lassen wollen, übernimmt der Staat die überschießenden Kosten.
Wann wird geimpft?
Voraussichtlich Ende September/Anfang Oktober wird der Impfstoff zur Verfügung
stehen. Die Verordnung regelt das Verfahren der Kostenübernahme durch die
Krankenkassen. Auf dieser Grundlage werden die Einzelheiten zwischen den Ländern
und den Krankenkassen in sogenannten Impfvereinbarungen festgelegt. Das Verfahren
soll möglichst einfach sein. Die Gesamtkosten für eine Impfung sollen in der
Regel einen Betrag von 28 Euro nicht überschreiten.
Auf Landesebene oder länderübergreifend werden Fonds eingerichtet. Die
gesetzlichen Krankenkassen werden die in den Vereinbarungen festgelegten Beträge
für ihre Versicherten einzahlen. Die privaten Krankenversicherungsunternehme
der Verband der privaten Krankenversicherung e. V., die Träger der Sozialhilfe
und die Beihilfeträger können sich als Kostenträger an den Fonds beteiligen. Der
PKV-Verband hat bereits seine Bereitschaft dazu erklärt.
Wer wird geimpft?
In einem ersten Schritt sollen Personen geimpft werden, bei denen zu befürchten
ist, dass eine Infektion zu schweren Krankheitsverläufen führt. Dazu zählen
Personen mit einem erhöhten Krankheitsrisiko, aber auch Schwangere. Außerdem
werden Personen geimpft, die für die gesundheitliche Versorgung und die
Sicherheit der Bevölkerung wichtig sind (Beschäftigte im Gesundheitswesen,
Polizei, Feuerwehr). Der Leistungsanspruch soll auf alle gesetzlich
Krankenversicherten ausgedehnt werden, wenn dies erforderlich ist.
Warum wird geimpft?
Die Zahl der Grippeerkrankten ändert sich und steigt von Tag zu Tag. Begonnen hat
es am 24. April 2009 in Mexiko mit einer Häufung von Grippefällen. Diese wurden
durch ein in seinen Eigenschaften neuartiges Influenzavirus A(H1N1)
hervorgerufen. Es ist von Mensch zu Mensch übertragbar und hat sich inzwischen
weltweit ausgebreitet.
Die Weltgesundheitsorganisation hat angesichts dieser Ausbreitung des Virus
A(H1N1) am 11. Juni die Pandemie-Alarmstufe 6 ausgerufen. Damit gibt es zum
ersten Mal seit 1968 eine Influenza-Pandemie.
Es zeichnet sich ab, dass es auch in Deutschland vermehrt zu Infektionen kommen
wird. Bisher verursacht das Virus zumeist Infektionen mit leichterem
Krankheitsverlauf. Nicht vorhersehbar ist jedoch, ob und wie es sich verändern
wird. Der wirksamste Schutz gegen eine Infektion ist die Impfung. Die
pharmazeutischen Unternehmen bereiten derzeit die Herstellung von Impfstoffen
vor. Erste Impfstoffchargen werden in Deutschland voraussichtlich im Herbst 2009
zur Verfügung stehen.
Wie kann ich mich schützen?
Zu beachten sind relativ einfache Hygienemaßnahmen, beispielsweise:
* Händegeben, Anhusten, Anniesen vermeiden
* Berührungen der Augen, von Nase oder Mund vermeiden
* Einmaltaschentücher nutzen und sicher entsorgen
* Räume gut lüften
* öfters gründlich Hände waschen insbesondere nach Kontakten mit anderen
Personen
* vor dem Essen und nach der Benutzung von Sanitäreinrichtungen unbedingt
Hände waschen, wenn man etwas angefasst hat, das von Erkrankten stammt, zum
Beispiel bei der Pflege von Angehörigen (wie Bettwäsche oder Kleidung,
Essgeschirr)
* Schweinegrippepatienten von Säuglingen, Kleinkindern und Personen mit
chronischen Erkrankungen trennen
* die Empfehlung für fieberhaft Erkrankte, im eigenen Interesse zu Hause zu
bleiben, um weitere Ansteckungen zu verhindern
* direkte Kontakte zu möglicherweise erkrankten Personen vermeiden
* Menschenansammlungen möglichst meiden