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EU geht gegen Wien vor wegen Kindergeldzahlungen

Weil Österreich Kindergeldzahlungen ans Ausland an die dortigen Lebensverhältnisse anpassen will, leitet Brüssel ein Verfahren gegen Wien ein. 

 

Die neuen österreichischen Kindergeldregeln für EU-Bürger verstoßen nach Auffassung der EU-Kommission gegen europäisches Recht.

Die Brüsseler Behörde hat deswegen ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet, das Kindergeldzahlungen an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes anpasst.

 

Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel kritisiert die EU für dieses Vorgehen:

„Die von Österreich getroffenen Maßnahmen sind vollkommen richtig und notwendig. Es ist das Mindeste, was ein EU-Staat tun kann, um sich vor Sozialmissbrauch und Einwanderung in seine Sozialsysteme zu schützen.

Dass Brüssel sich anmaßt, im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens dagegen vorzugehen, zeigt erneut, welch falschen Weg die EU eingeschlagen hat. Genau diese Art der unangebrachten Einmischung zum Schaden der wirtschaftlich soliden Staaten hat bereits die Briten aus der Gemeinschaft vergrault.

Anstatt auf Österreich einzuprügeln, sollte man die dortige Kindergeldregelung als Vorbild - auch für Deutschland - betrachten. Der deutsche Staat zahlt für über eine Viertelmillion Kinder, die in Europa außerhalb Deutschlands leben, Kindergeld. Über 400 Millionen Euro deutsches Steuergeld fließt so jährlich aus Deutschland ab.

Die AfD-Fraktion fordert daher auch für Deutschland, das Kindergeld für ausländische Kinder im Ausland zumindest an die niedrigeren Lebenshaltungskosten in den Heimatländern anzupassen. Dazu haben wir bereits Mitte des vergangenen Jahres einen Antrag zur Indexierung des Kindergeldes in den Bundestag eingebracht.“

 

Prof. Dr. Jörg Meuthen, Bundessprecher der AfD und EU-Abgeordneter, wie folgt:

„Die Klage der EU-Kommission gegen Österreich ist ein Unding. Es kann nicht sein, dass Österreich durch unsinnige EU-Regeln in Geiselhaft genommen wird und so die Lebenshaltungskosten drastisch übersteigende Beträge an im Ausland lebende Kinder auszahlen muss. Diese Regeln müssen dringend geändert werden, auch im Interesse Deutschlands.

Allein im vergangenen Jahr hat Deutschland rund 343 Millionen Euro Kindergeld an Konten ins Ausland überwiesen, also fast zehnmal so viel wie noch im Jahre 2010. Insgesamt wird für knapp 270.000 im Ausland lebende Kinder vom deutschen Staat Kindergeld gezahlt – dreimal mehr als im Jahre 2010. Diese Zahlen legen nahe, dass hier ein eklatanter Missbrauch des Sozialsystems zulasten deutscher Steuerzahler stattfindet. Dieser Sozialtourismus gehört schnellstmöglich beendet, wobei eine Anpassung des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Zielland, sofern diese dort niedriger sind, das Mindeste ist.

Die österreichische Regierung hat diese Missstände erkannt und geht gegen sie vor. Die deutsche Bundesregierung steht in der Pflicht, sich bei den derzeit laufenden Neuverhandlungen über die Koordinierung der Sozialsysteme an der Seite Österreichs für eine Flexibilisierung einzusetzen. Eine Indexierung muss zulässig sein. Das hat die AfD gefordert und die Union im Bundestag versprochen. Im EU-Parlament hat die Union allerdings heimlich zugelassen, dass das Parlament ohne diese Forderung in den Trilog mit Kommission und Mitgliedstaaten geht. Das typische Prozedere: In Deutschland verspricht die Union etwas, ist aber auf EU-Ebene unwillig, es durchzusetzen. Das muss ein Ende haben.“

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